Staatliche Beihilfe

Das Gesetz über staatliche Beihilfen (Beihilferecht) legt die Regeln für die Beteiligung öffentlicher Mittel an den Aktivitäten der Unternehmer fest. Da die Unternehmer genau diese Art von Unterstützung für die Durchführung ihrer Investition suchen, stehen ihnen die Rechtsanwälte von unserer Kanzlei gerne zur Verfügung und zwar sowohl in der Phase vor der Stellung der entsprechenden Anträge, als auch während der Projektdurchführung, bis zum Ende der Projektlaufzeit. Andererseits steht die Kanzlei auch den Einrichtungen hilfreich zur Seite, die die Hilfe aus staatlichen Fördermitteln leisten, indem sie diese Einrichtungen bei der Durchführung der Finanzierung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften unterstützt.

Im Rahmen des Beihilferechts erbringt unsere Kanzlei insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

  • im Auftrag von Begünstigten und auch von öffentlichen Einrichtungen erstellt sie Analysen und Rechtsgutachten über das Vorhandensein von staatlichen Beihilfen bei bestimmten Projekten und über die damit verbundenen Risiken;

  • sie führt die Audits in Bezug auf staatliche Beihilfen durch, die die Begünstigten erhalten haben;

  • sie erstellt Rechtsgutachten über die Übertragung von Hilfsgeldern;

  • sie bereitet Verträge und Vereinbarungen vor, die in der Phase der Beantragung von Unterstützung im Rahmen konkreter Programme erforderlich sind, und leistet auch Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Einreichung von Anträgen;

  • sie berät Begünstigte von öffentlichen Beihilfen in der Phase der Umsetzung, Nachhaltigkeit und Abrechnung der Projekte, die aus öffentlichen Mitteln kofinanziert werden;  

  • sie berät Begünstigte und Anbieter von Fördermitteln im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse;

  • sie unterstützt Begünstigte bei der Kontrolle der Verwendung der Fördermittel;

  • sie vertritt Begünstigte gegenüber den zwischengeschalteten/finanzierenden Stellen, und auch im Falle von Streitigkeiten – vor den Organen der staatlichen Verwaltung und den Verwaltungs- und ordentlichen Gerichten.
     

SONDERWIRTSCHAFTSZONEN (SWZ) sind ein besonderer Tätigkeitsbereich der Kanzlei auf dem Gebiet des Beihilferechts.