Entsendung / Beschäftigung von Ausländern

 

Vor dem Hintergrund der von der EU gewährten vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit, sei es in Gestalt der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern, oder der Beschäftigung von Fachkräften aus der EU und anderen Ländern, sind wir dem Bedarf an eine umfassende und fundierte Beratung und Betreuung unserer Mandanten entgegengekommen und haben eine diesem Themenbereich gewidmete Abteilung für Entsendung und Beschäftigung von Ausländern eingerichtet.

Dank unserer Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen der Kanzlei sowie unserem Steuerberater können wir komplexe Lösungen, die auf Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind, erarbeiten.

Wir bieten Ihnen Rechtsberatung auch in englischer, deutscher  und französischer Sprache.

Unsere Leistungen umfassen schwerpunktmäßig:

  • umfassende Beratung, insbesondere das Erarbeiten von Konzepten und Strategien bezüglich der Entsendung von Mitarbeitern in die Europäische Union und andere Staaten;
  • Legalisierung der Arbeit und des Aufenthaltes der Nicht-Unionsbürger in Polen, insbesondere:
    - Beantragung und Einholung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen;
    - Unterstützung beim Visumverfahren;
    - Aufenthaltslegalisierung von Familienangehörigen des Ausländers;
    - Anmeldung des Aufenthaltes der EU- und EWR-Bürger;
  • Erstellung von Verträgen, Vereinbarungen, internen Prozeduren bezüglich der Arbeitnehmerentsendung, Dienstreiseregelungen;
  • Erstellung von Arbeitsverträgen und zivilrechtlichen Verträgen für ausländische Geschäftsführer und leitende Angestellte, Erstellung von Wettbewerbsvereinbarungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Unterlagen;
  • Schulungen für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte zu einschlägigen polnischen Rechtsvorschriften;
  • Vertretung der Mandanten vor den inländischen Behörden in Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsverfahren;
  • Steuerberatung im Bereich der Beschäftigung von Ausländern und Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland.