ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


DER RECHTSANWALTSKANZLEI
„KANCELARIA PRAWNA SCHAMPERA, DUBIS, ZAJĄC I WSPÓLNICY SP. J.“
(SDZLEGAL Schindhelm)

FÜR RECHTSBERATUNGSVERTRÄGE

01.03.2022

§ 1.
Geltungsbereich.

Die zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der Rechtsanwaltskanzlei „Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, Zając i Wspólnicy sp. j.“ und ihren Mandanten. Sie bestimmen den Inhalt der Rechtsberatungsverträge, soweit der jeweilige Vertrag keine hiervon abweichenden Bestimmungen beinhaltet oder sich aus einschlägigen Rechtsvorschriften nichts anderes ergibt.

 

§ 2.
Definitionen.

  1. Rechtsanwaltskanzlei – Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, Zając i Wspólnicy sp. j. mit Sitz in Wrocław, ul. Kazimierza Wielkiego 3, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters [„KRS”] beim Amtsgericht Wrocław-Fabryczna, VI. Wirtschaftsabteilung, unter der KRS-Nummer: 0000888560, NIP [USt-IdNr.]: 895-17-80-757, REGON [Nummer im zentralen Wirtschaftsverzeichnis]: 932832704;
  2. Mandant/en – natürliche und juristische Person/en sowie teilweise rechtsfähige Organisationseinheit/en, die Partei/en eines mit der Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossenen Rechtsberatungsvertrages ist/ sind;
  3. Verbraucher – natürliche Person, die als Mandant der Rechtsanwaltskanzlei rechtliche Hilfe in einer Angelegenheit in Anspruch nimmt, die mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei nicht in direkter Verbindung steht;
  4. Vertrag – Rechtsberatungsvertrag zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem jeweiligen Mandanten;
  5. AGB – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei für Rechtsberatungsverträge;
  6. Jurist der Rechtsanwaltskanzlei – Gesellschafter/ Partner der Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt [einschl. des poln. Berufsträgers radca prawny], Steuerberater, Rechtsreferendar [poln.: aplikant radcowski, aplikant adwokacki] oder Jurist, der für die Rechtsanwaltskanzlei auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder eines anderen Vertrages tätig ist.

 

§ 3.
Allgemeine Grundsätze der Rechtsberatung.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt auf Grundlage eines in beliebiger Form abgeschlossenen Vertrages Rechtsberatungsleistungen zugunsten ihrer Mandanten. Den Inhalt vereinbaren die Parteien jeweils schriftlich oder mündlich, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.
     
  2. Auf Grundlage des jeweiligen Vertrages verpflichtet sich die Rechtsanwaltskanzlei dazu, Rechtsberatungsleistungen zugunsten des Mandanten zu den vertraglich vereinbarten und in diesen AGB festgelegten Bedingungen zu erbringen.
     
  3. Ein Anwendungsausschluss oder Änderungen dieser AGB innerhalb der Beziehungen der Parteien untereinander bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt nicht, wenn die Parteien in Bezug auf die Einführung solcher Änderungen vorher ausdrücklich den Verzicht auf das Schriftformerfordernis erklären. Das Vorgenannte findet insbesondere im Falle eines unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossenen Vertrages Anwendung. Die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen haben im Falle von Abweichungen zwischen den vertraglichen Vereinbarungen und den Bestimmungen dieser AGB Vorrang.
     
  4. Diese AGB können jederzeit auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei abgerufen werden. Überdies werden sie dem Mandanten jeweils vor Vertragsschluss bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt entweder durch Übermittlung bzw. Aushändigung oder durch entsprechende Mitteilung, auf welche Weise der Mandant von den AGB Kenntnis erlangen kann. Auf diese Weise werden die AGB für den Mandanten verbindlich. Im Falle eines Vertragsschlusses mit einem Verbraucher werden die AGB für den Mandanten nur dann verbindlich, wenn sie ihm bei Vertragsschluss übermittelt bzw. ausgehändigt worden sind.
     
  5. Die Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet sich gegenüber dem Mandanten, bei der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen die angemessene Sorgfalt einzuhalten, die sich aus dem juristischen Fachwissen und der Berufsethik der Rechtsanwälte [einschl. der des poln. Berufsträgers radca prawny] und der Steuerberater ergibt.
     
  6. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt Rechtsberatungsleistungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die für solche Leistungserbringungen im Gesetz über den poln. Berufsträger radca prawny vom 06. Juli 1982 nebst Änderungen, im Gesetz über die Anwaltschaft vom 26. Mai 1982 nebst Änderungen, im Gesetz über die Steuerberatung vom 05. Juli 1996 nebst Änderungen, im Kodex der Berufsethik des radca prawny – Anlage des Beschlusses Nr. 3/2014 des außerordentlichen Kongresses des radca prawny vom 22. November 2014 nebst Änderungen, im Kodex der Anwaltsethik – Sammlung der Grundsätze der Anwaltsethik und Berufswürde – verabschiedet durch den Obersten Anwaltsrat am 10. Oktober 1998 nebst Änderungen, in den Ethikregelungen für Steuerberater – Anlage zum Beschluss Nr. 32/2014 des Nationalen Steuerberaterrates vom 11. Februar 2014 nebst Änderungen vorgesehen sind. Änderungen der vorgenannten Vorschriften erfordern keinerlei Änderungen des Vertrages oder dieser AGB. Solche Änderungen finden auf die Festlegung der zur Erbringung der Rechtsberatungsleistungen für den Mandanten durch die Rechtsanwaltskanzlei geltenden Grundsätze bereits zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung.
     
  7. Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt, die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegende Rechtsberatung auf Juristen der Rechtsanwaltskanzlei zu übertragen. Falls notwendig, gilt dies auch für die Übertragung der Aufgaben auf andere durch die Rechtsanwaltskanzlei beschäftigte oder auf einer anderen Rechtsgrundlage mit der Rechtsanwaltskanzlei zusammenarbeitende Juristen (Dritten). Die Übertragung bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Mandanten und erfolgt auf Risiko der Rechtsanwaltskanzlei. Die Rechtsanwaltskanzlei hat dabei jedoch sicherzustellen, dass die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Juristen (Dritten) zur Erbringung der Rechtsberatungsleistungen beruflich gleichermaßen geeignet sind wie Juristen der Rechtsanwaltskanzlei.
     
  8. Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt, Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen (administrative, organisatorische, technische u.a. Aufgaben) auf andere Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei oder auf Personen zu übertragen, die mit der Rechtsanwaltskanzlei auf anderer rechtlicher Grundlage zusammenarbeiten. Die Übertragung bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Mandanten und erfolgt auf Risiko der Rechtsanwaltskanzlei. Die Rechtsanwaltskanzlei hat sicherzustellen, dass diese Personen zur Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben entsprechend geeignet sind und dass sie sich zur Geheimhaltung der bei Erfüllung dieser Aufgaben erhaltenen Informationen verpflichten.
     
  9. Für die Dauer der Vertragslaufzeit und für den Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Mandant gegenüber der Rechtsanwaltkanzlei, Juristen der Rechtsanwaltskanzlei nicht zu beschäftigen und keine sonstige Zusammenarbeit (gleich, ob einmalige Rechtsberatung oder ständige Zusammenarbeit) mit ihnen aufzunehmen, es sei denn, die Rechtsanwaltskanzlei stimmt dem schriftlich zu. Eine solche Zustimmung erfolgt entweder durch gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten oder mit dem Juristen der Rechtsanwaltskanzlei. Andernfalls ist eine solche Vereinbarung des Mandanten mit Juristen der Rechtsanwaltskanzlei unwirksam.
     
  10. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt Rechtsberatungsleistungen im Bereich des polnischen und des EU-Rechts. Sofern die Berücksichtigung ausländischen Rechts erforderlich scheint, vermittelt die Rechtsanwaltskanzlei die Erbringung der Rechtsberatungsleistungen durch ausländische Juristen, vorrangig durch Anwälte der SCHINDHELM-Partnerkanzleien. Die Vermittlung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird die Rechtsanwaltskanzlei von der Haftung für die Erbringung der Rechtsberatungsleistungen im Bereich des ausländischen Rechts befreit. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet dann nur noch für Auswahlverschulden.
     
  11. Die Rechtsanwaltskanzlei leistet Rechtsberatung auf Polnisch und nach gesonderter Vereinbarung, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, auch in anderen Sprachen.
     
  12. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist die Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen ihrer Tätigkeiten bzw. Leistungen verpflichtet:
  • Rechtsberatung zu leisten,
  • schriftliche Rechtsgutachten zu erstellen,
  • Vertragsentwürfe und andere Dokumente anzufertigen, die rechtliches Fachwissen erfordern,
  • an Verhandlungen teilzunehmen, die vom Mandanten geführt werden,
  • den Mandanten als Bevollmächtigter oder Verteidiger vor Behörden, Gerichten und Vollstreckungsorgangen im Hoheitsgebiet der Republik Polen, darunter auch vor Schiedsgerichten, auf Grundlage einer gesondert erteilten Prozessvollmacht zu vertreten.

13.   Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt ihre Leistungen mit angemessener Sorgfalt und stützt sich dabei auf jeweils geltende Rechtsakte, Rechtsprechung und Rechtslehre, worin das Rechtsverständnis der Juristen im Rahmen ihrer Rechtsberatungsleistungen zum Ausdruck kommt. Das Vorgenannte gewährleistet jedoch nicht, dass Gerichte oder andere Entscheidungsorgane die von der Rechtsanwaltskanzlei vorgeschlagenen Lösungswege gleichfalls einschlagen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechtsanwaltskanzlei auch nicht verpflichtet, eine geleistete Rechtsberatung, erteilte Rechtsinformation, erstellte Rechtsgutachten oder Vertragsentwürfe im Falle einer später eintretenden Änderung der Rechtslage, Rechtsprechung oder im Falle neuer Auffassungen in der Rechtslehre entsprechend zu aktualisieren.

14.  Die Rechtsanwaltskanzlei erklärt, dass sie über einen Versicherungsschutz im Sinne der Haftpflichtversicherung in Höhe von 20.000.00 PLN verfügt, und dass darüber hinaus jeder Jurist der Rechtsanwaltskanzlei vom Versicherungsschutz für zivilrechtliche Verantwortlichkeit in Höhe von 350.000 EUR umfasst ist. Die Rechtsanwaltskanzlei versichert, dass eine Herabsetzung der Versicherungssummen in den nächsten Kalenderjahren nicht vorgesehen ist, wobei eine eventuelle Erhöhung der Versicherungssummen keiner Änderung des Vertrages oder dieser AGB bedarf. Die Rechtsanwaltskanzlei wird Informationen zu den Versicherungssummen der nächsten Kalenderjahre auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

15.  Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei für Schäden, die dem Mandanten dadurch entstanden sind, dass die Verpflichtung zur Erbringung der Rechtsberatungsleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden und bis zur Höhe von 1.000.000 PLN beschränkt.

16.  Die Rechtsanwaltskanzlei haftet im Rahmen ihrer Beratungsleistungen nicht für vom Mandanten jeweils getroffene Geschäftsentscheidungen oder -maßnahmen und ihre Folgen, insbesondere in steuerlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht. Das Vorgenannte gilt nicht, wenn die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Die Rechtsanwaltskanzlei übernimmt insbesondere keine Verantwortung für die Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Mandanten jeweils vorgenommenen Rechtsgeschäfte und Realakte, insbesondere für die daraus resultierenden Auswirkungen auf sein persönliches, wirtschaftliches oder anderweitiges Interesse. Das Vorgenannte gilt nicht für die Prüfung und Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieser Handlungen.

17.  Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechtsanwaltskanzlei nicht berechtigt, etwaige materiell-rechtliche oder faktische Maßnahmen für ihre Mandanten zu ergreifen. Die Bevollmächtigung zur Vornahme solcher Maßnahmen erfordert eine gesonderte Vereinbarung, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Dabei stellt der Mandant die Rechtsanwaltskanzlei von der Haftung für diejenigen Folgen dieser Maßnahmen frei, die nicht Gegenstand der erbrachten Rechtsberatungsleistung sind. Der Mandant trifft eigenständig jegliche Entscheidungen darüber, ob Rechtsgeschäfte oder Realakte von ihm jeweils vorgenommen werden. Die von der Rechtsanwaltskanzlei erbrachte Rechtsberatungsleistung ist nicht als eine Empfehlung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit dieser Maßnahmen zu verstehen. Dies gilt nicht für die Beurteilung der Maßnahmen aus rechtlicher Sicht.

18.  Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt Rechtsberatung auf Grundlage von Informationen und Unterlagen, die ihr vom Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Der Mandant versichert, dass die erteilten Informationen und überlassenen Unterlagen aktuell, vollständig und echt sind und dass sie richtig vorgelegt worden sind. Soweit das Vorgenannte nicht zutrifft, wird die Rechtsanwaltskanzlei von der Verantwortlichkeit für geleistete Rechtsberatung freigestellt. Die Rechtsanwaltskanzlei ist dann nicht verpflichtet, die ihr vom Mandanten erteilten Informationen und überlassenen Unterlagen zu prüfen.

19.  Der Mandant verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei bei der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen. Die Mitwirkungspflicht erfolgt insbesondere dadurch, dass der Mandant vorgenannte Informationen erteilt und Unterlagen einreicht, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Rechtsberatungsleistung erforderlich sind. Der Mandant hat der Rechtsanwaltskanzlei Informationen und Unterlagen innerhalb einer Zeit zur Verfügung zu stellen, die ihre geeignete Auswertung und Verwertung ermöglicht. Sollen Informationen oder Dokumente in einem Verfahren mit einer Behörde, einem Gericht oder Vollstreckungsorganen verwertet werden, beträgt die Frist nicht weniger als 7 Tage vor der geplanten Verwertung. Die Rechtsanwaltskanzlei wird von der Haftung für die Erbringung der Rechtsberatung freigestellt, wenn der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei die vorgenannten Informationen und Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.

20.  Der Mandant hat der Rechtsanwaltskanzlei diejenigen Unterlagen in Original vorzulegen, die Grundlage der zu erbringenden Rechtsberatungsleistung sind. Ist Mandant nicht im Besitz der Originalunterlagen, hat er die Rechtsanwaltskanzlei darüber in Kenntnis zu setzen. Das Vorlegen der vorgenannten Unterlagen in lediglich elektronischer Form gilt nicht als deren Überlassung, es sei denn, die Rechtsanwaltskanzlei bestätigt dies gesondert und ausdrücklich.

21.  Um elektronische Post zur Kommunikation mit der Rechtsanwaltskanzlei nutzen zu können, ist eine vorherige Vereinbarung des Formats und der jeweils zulässigen Datenmengen erforderlich. Der Mandant erklärt, dass ihm die Risiken der Nutzung elektronischer Post bekannt sind. Ihm ist insbesondere bekannt, dass es zu Verzögerungen bei der Übermittlung kommen kann, dass Daten verzerrt werden können, darunter durch Einwirkung einer schädlichen Software, dass Daten abgefangen werden können oder auf diese unbefugt durch Dritte zugegriffen werden kann und auch, dass nicht vereinbarte Formate genutzt oder die vereinbarten Datenmengen überschritten werden könnten. In diesem Zusammenhang stellt der Mandant die Rechtsanwaltskanzlei von der Haftung frei, es sei denn, die vorgenannten Ereignisse sind Folge grober Fahrlässigkeit oder einer vorsätzlich begangenen Handlung der Rechtsanwaltskanzlei.

22.  Die Rechtsanwaltskanzlei wahrt die volle und unbeschränkte Vertraulichkeit der ihr vom Mandanten erteilten Informationen oder überlassenen Unterlagen, es sei denn, sie wird aufgrund allgemein gültiger Vorschriften verpflichtet, diese Informationen bzw. Unterlagen offenzulegen. Die Rechtsanwaltskanzlei gewährleistet, dass Informationen und Unterlagen zu keinem anderen Zweck verwendet werden, als zur Erbringung der Rechtsberatungsleistungen für den Mandanten. Die vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Ausarbeitungen und Unterlagen, die die Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen der Rechtsberatung für den Mandanten erstellt hat. Diese können als Muster auch bei der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen für andere Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei verwendet werden. Dabei gewährleistet die Rechtsanwaltskanzlei jedoch, dass sie bei Verwendung der Muster die Vertraulichkeit der Informationen und Unterlagen desjenigen Mandanten wahren wird, für den die Ausarbeitungen und Unterlagen ursprünglich angefertigt wurden.

23.  Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass die Ausarbeitungen und Unterlagen, die von der Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen der Erbringung der Rechtsberatung für den Mandanten angefertigt worden sind, durch Urheberrechte geschützt sind und daher auch lediglich zu den Zwecken verwendet werden können, für die sie erstellt worden sind.

24.  Die Rechtsberatungsleistungen werden in der Regel am Sitz der Rechtsanwaltskanzlei erbracht. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsanwaltskanzlei als Bevollmächtigter oder Verteidiger des Mandanten auftritt. Bei Bedarf erfolgt die Erbringung der Rechtsberatung auch am Sitz des Mandanten und an anderen Orten im In- und Ausland sowie an den jeweils vereinbarten Tagen und zu den jeweils vereinbarten Zeiten. Zeit und Ort der rechtlichen Vertretung, die die Rechtsanwaltskanzlei als Bevollmächtigter oder Verteidiger des Mandanten vornimmt, richten sich nach den Vorgaben jeweiliger Verfahrensorgane.

25.  Die Rechtsanwaltskanzlei wird den Mandanten laufend und rechtzeitig über Tätigkeiten und Maßnahmen informieren, die im Zusammenhang mit der Rechtsberatung stehen, darunter über solche, die sie bereits vorgenommen hat oder künftig noch vorzunehmen beabsichtigt. Dabei wird die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten Kopien sämtlicher durch sie gefertigten Dokumente und der in seiner Sache eingegangenen Korrespondenz, die nicht vom Mandaten selbst übermittelt wird, an die vom Mandanten hinterlassene E-Mail-Adresse übermitteln. Sollte bei der Erstellung von Unterlagen im Rahmen der jeweiligen Rechtsberatung eine Rücksprache mit dem Mandanten erforderlich sein, wird die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten den jeweiligen Entwurf nicht später als 3 Tage vor seiner geplanten Verwendung vorlegen. Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung dieser Frist im Einzelfall nicht möglich sein sollte. In einem solchen Fall werden die Parteien eine entsprechend kürzere Frist vereinbaren.

26.  Die Rechtsanwaltskanzlei wird dem Mandanten, auf dessen gesonderten Antrag hin, am Ende eines jeden Kalendermonats einen schriftlichen Bericht vorlegen. Diesem Bericht können dann zur Erbringung der Rechtsberatungsleistung vorgenommene und künftig geplante Maßnahmen sowie bereits entstandene Kosten und Ausgaben der Rechtsanwaltskanzlei entnommen werden.

27.  Die Rechtsanwaltskanzlei und Personen, die in ihrem Namen handeln, können mittels elektronischer Post mit dem Mandanten, seinem Personal, seinen Beratern und anderen Personen, die in seinem Namen und zu seinen Gunsten handeln, in Kontakt treten. Der Mandant erteilt hierzu seine Einwilligung.
 

§ 4.
Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei und Erstattung ihrer Auslagen.

  1. Der Rechtsanwaltskanzlei steht für die erbrachte Rechtsberatungsleistung eine Vergütung zu. Die konkrete Vergütungshöhe und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei kann auf Pauschalbasis, Stundenbasis oder auf gemischter Basis abgerechnet werden. Denkbar ist auch die Vereinbarung einer Maximalvergütung für die jeweilige rechtliche Angelegenheit.
  2. Die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze und des tatsächlichen Zeitaufwandes, der zur Vertragserfüllung durch die Rechtsanwaltskanzlei erforderlich war. Fahrtzeiten an Orte, an denen die jeweilige Leistung erbracht wird, werden im Umfang von 50% des jeweils vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt.
  3. Bei Vergütungsvereinbarung auf Stunden- oder auf gemischter Basis erfolgt die Abrechnung am Ende eines jeden Kalendermonats, in dem die jeweilige Leistung erbracht worden ist. Dauert die Leistungserbringung weniger als einen vollen Monat, erfolgt die Abrechnung mit Beendigung der Leistung. Die Rechtsanwaltskanzlei wird der Abrechnung eine Zusammenstellung der vorgenommenen Tätigkeiten (Tätigkeitsnachweis) beilegen, die eine Beschreibung des Leistungsgegenstandes und des betriebenen Zeitaufwandes beinhaltet. Die Leistungen werden im Viertelstundentakt abgerechnet. Die Rechtsanwaltskanzlei übermittelt dem Mandanten diese Zusammenstellung an die von ihm hinterlassene E-Mail-Adresse. Die Zusammenstellung gilt dann als bestätigt, wenn der Mandant nicht binnen 3 Arbeitstagen Einwendungen gegen sie erhebt. Erhebt der Mandant gegen die Stundenaufstellung Einwendungen, hat die Rechtsanwaltskanzlei diese auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Werden die Einwendungen des Mandanten anerkannt, so nimmt die Rechtsanwaltskanzlei eine entsprechende Korrektur der Stundenaufstellung vor. Nimmt die Rechtsanwaltskanzlei zu den Einwendungen des Mandanten nicht binnen 3 Arbeitstagen per E-Mail Stellung, so wird angenommen, dass sie die Einwendungen des Mandanten für begründet hält.
  4. Die Rechtsanwaltskanzlei kann neben der vertraglich vereinbarten Grundvergütung auch eine Erfolgsprämie dafür erhalten, dass sie das vereinbarte Resultat erzielt hat. Diese Erfolgsprämie richtet sich nach den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen. Darüber hinaus ist die Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei jedoch erfolgsunabhängig.
  5. Die Rechtsanwaltskanzlei hat Anspruch auf Erstattung derjenigen Auslagen, die ihr im Zusammenhang mit der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen entstanden sind, insbesondere auf Rückerstattung der Kosten für den Aufenthalt an und die Anfahrt zu jedem Ort, an dem die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen war. Der Mandant trägt sämtliche Gerichtskosten und Gerichtsgebühren, Vollstreckungskosten, Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistung stehen, aber auch Kosten etwaiger Eintragungen wie auch anfallende Gebühren, darunter Stempelgebühren, Übersetzungskosten, Notargebühren und andere ähnliche Kosten.
  6. Haben die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen, steht der Rechtsanwaltskanzlei eine zusätzliche Vergütung in Höhe der jeweils zugesprochenen Anwaltskosten zu, wenn sie den Mandanten als sein Bevollmächtigter oder Verteidiger vor Behörden, Gerichten oder Vollstreckungsorganen vertreten hat und sobald der Mandant diesen Betrag erhalten hat (Anwaltskostenerstattung). Diese Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer, es sei denn, der Mandant ist Verbraucher.
  7. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, rechnet die Rechtsanwaltskanzlei Telefon-, Kopier-, Schriftverkehr- und ähnliche Kosten pauschal in Höhe von 3% der vereinbarten Nettovergütung für die Erbringung der Rechtsberatung ab. Die Rechtsanwaltskanzlei wird den auf die vorgenannte Weise ermittelten Betrag entsprechend in jeder Rechnung an den Mandanten ausweisen.
  8. Die Vergütung und die Erstattung der Auslagen der Rechtsanwaltskanzlei beinhalten weder die Umsatzsteuer noch die Steuer für zivilrechtliche Handlungen, die der Mandant zu zahlen verpflichtet ist.
  9. Die Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei erfolgt auf Grundlage einer Umsatzsteuerrechnung, die Erstattung der Auslagen und Kosten hingegen – auf Grundlage einer Lastschrift. Die sich so ergebenden Beträge sind binnen 14 Tagen ab Zustellung der Rechnung oder der Lastschrift dem Mandanten auf das in diesen Unterlagen benannte Bankkonto der Rechtsanwaltskanzlei zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung sind dem jeweiligen Zahlungsbetrag gesetzliche Verzugszinsen zu zurechnen. Als Zahlungsdatum gilt der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto der Rechtsanwaltskanzlei.
  10. Die Rechtsanwaltskanzlei erklärt, dass sie umsatzsteuerpflichtig und berechtigt ist, Rechnungen zu legen. Der Mandant ermächtigt die Rechtsanwaltskanzlei dazu, Rechnungen auch ohne seine Unterschrift zu legen. Der Mandant erklärt weiterhin, dass er von der Rechtsanwaltskanzlei gelegte und mit einer elektronischen Signatur versehene Rechnungen akzeptiert.
  11. Der Stundensatz der Rechtsanwaltskanzlei, auch derjenige, der die Grundlage für die Bestimmung der Vergütung für die nach einem bestimmten Zeitmaß abgerechneten Rechtsberatungsleistungen bildet, der zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und einem Mandanten, der kein Verbraucher im Sinne von Art. 221 des polnischen Zivilgesetzbuches ist, vereinbart wurde, kann einmal im Kalenderjahr mit Wirkung zum 31. März eines jeden Jahres, das auf seine ursprüngliche Festsetzung folgt, in einem Verhältnis indexiert werden, das den Anstieg des vom polnischen Statistischen Zentralamt veröffentlichten Verbraucherpreis- und Dienstleistungsindex in Polen für das vorangegangene Kalenderjahr berücksichtigt. Die auf diese Weise eingeführte Erhöhung des Stundensatzes bedarf keiner gesondert vereinbarten Änderung des Vertrags zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem Mandanten und wird bei Abrechnungen nach der Mitteilung durch die Rechtsanwaltskanzlei angewendet. Diesbezügliche Mitteilung seitens der Rechtsanwaltskanzlei erfolgt in beliebiger Form.
     

§ 5.
Vertragskündigung. Beendigung der Zusammenarbeit.

  1. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit und für die Dauer abgeschlossen, die notwendig ist, um die vertragsgegenständlichen Rechtsberatungsleistungen zu erbringen.
  2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats sowie in anderen im Zivilgesetzbuch genannten Fällen zu kündigen.
  3. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, jedoch nach rechtzeitiger Ankündigung und in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und den Ethikvorgaben für Rechtsanwälte [einschl. des poln. Berufsträgers radca prawny] und Steuerberater gekündigt werden.
  4. Wird der Vertrag aufgelöst, steht der Rechtsanwaltskanzlei eine Vergütung, nebst Erstattung der Auslagen, für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Rechtsberatungsleistungen zu.
  5. Die Kündigung des Vertrages bewirkt zugleich den Widerruf sämtlicher der Rechtsanwaltskanzlei erteilter Vollmachten zur Vertretung des Mandanten als sein Bevollmächtigter oder Verteidiger vor Behörden, Gerichten oder Vollstreckungsorganen. Die Rechtsanwaltskanzlei wird die jeweiligen Behörden, Gerichte oder Vollstreckungsorgane unabhängig von einer Benachrichtigung durch den Mandanten darüber in Kenntnis setzen.
  6. Auf Wunsch des Mandanten wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Vertragsbeendigung dem Mandanten Kopien der Akten übergeben, die in Angelegenheiten angelegt worden sind, die die Rechtsanwaltskanzlei als Bevollmächtigter oder Verteidiger des Mandanten vor Behörden, Gerichten oder Vollstreckungsorganen geführt hat. Hierneben wird die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten auch bis dahin ggf. noch nicht übergebene amtliche Originalunterlagen aushändigen.

§ 6.
Schlussbestimmungen.

  1. Änderungen des jeweiligen Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Sämtliche Streitigkeiten in Verbindung mit diesen AGB werden durch das für den Sitz der Rechtsanwaltskanzlei sachlich zuständige Gericht entschieden. Hiervon ausgenommen sind Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verbrauchergeschäften, bei denen sich der Gerichtsstand nach den Grundsätzen der insoweit einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweilige Vertrag dürfen im Falle der Mandatierung durch einen Verbraucher nicht weniger günstig sein, als die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz vom 30. Mai 2014 es vorsehen. Bei Abweichungen geht das vorgenannte Gesetz vor.

 

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RECHTSANWALTSKANZLEI „KANCELARIA PRAWNA SCHAMPERA, DUBIS, ZAJĄC I WSPÓLNICY SP. J.“ (SDZLEGAL Schindhelm) FÜR RECHTSBERATUNGSVERTRÄGE