ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RECHTSANWALTSKANZLEI „KANCELARIA PRAWNA SCHAMPERA, DUBIS, ZAJĄC I WSPÓLNICY SP. J.“ (SDZLEGAL Schindhelm) FÜR RECHTSBERATUNGSVERTRÄGE

4.05.2026

§ 1  Geltungsbereich.

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestimmen die Regeln für die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen durch die Rechtsanwaltskanzlei „Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, Zając i Wspólnicy sp. j.“ gegenüber ihren Mandanten, sofern nicht im Vertrag oder durch gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist.
  2. Der Anwendungsausschluss oder Änderungen dieser AGB innerhalb der Beziehungen der Parteien untereinander bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt nicht, wenn die Parteien in Bezug auf die Einführung solcher Änderungen vorher ausdrücklich den Verzicht auf das Schriftformerfordernis erklären. Das Vorgenannte findet insbesondere im Falle eines unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossenen Vertrages Anwendung. Die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen haben im Falle von Abweichungen zwischen den vertraglichen Vereinbarungen und den Bestimmungen dieser AGB Vorrang.
  3. Die Rechtsanwaltskanzlei stellt die AGB stets auf ihrer Internetseite zur Verfügung und macht sie dem Mandanten jeweils vor Vertragsschluss bekannt, und zwar entweder durch Zustellung oder durch entsprechenden Hinweis darauf, wie der Mandant sich über deren Inhalt informieren kann. Auf diese Weise werden die AGB für den Mandanten verbindlich. Wird der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen, sind die AGB für den Mandanten verbindlich, sofern sie ihm bei Vertragsschluss zugestellt worden sind.
     

§ 2  Definitionen.

  1. Rechtsanwaltskanzlei – Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, Zając i Wspólnicy sp. j. mit Sitz in Wrocław, ul. Kazimierza Wielkiego 3, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters [„KRS”] beim Amtsgericht Wrocław-Fabryczna, Wirtschaftsabteilung VI, unter der KRS-Nummer: 0000888560, NIP [USt-IdNr.]: 895-17-80-757, REGON [Nummer im zentralen Wirtschaftsverzeichnis]: 932832704;
  2. Mandant/en – natürliche und juristische Person/en sowie teilweise rechtsfähige Organisationseinheit/en, die Partei/en eines mit der Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossenen Rechtsberatungsvertrages ist/ sind;
  3. Verbraucher – natürliche Person, die als Mandant der Rechtsanwaltskanzlei rechtliche Hilfe in einer Angelegenheit in Anspruch nimmt, die mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei nicht in direkter Verbindung steht;
  4. Vertrag – Rechtsberatungsvertrag zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem jeweiligen Mandanten;
  5. AGB – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei für Rechtsberatungsverträge;
  6. Jurist der Rechtsanwaltskanzlei – Gesellschafter/ Partner der Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt [einschl. des poln. Berufsträgers radca prawny], Steuerberater, Restrukturierungsberater, Rechtsreferendar [poln.: aplikant radcowski, aplikant adwokacki] oder Jurist, der für die Rechtsanwaltskanzlei auf Grundlage eines Arbeitsvertrages oder eines anderen Vertrages tätig ist;
  7. MDR – hat die Bedeutung gemäß §10 Abs. 1 der AGB;
  8. AML-Gesetz – hat die Bedeutung gemäß §11 Abs. 1 der AGB;
  9. Externe Berater – hat die Bedeutung gemäß §4 Abs. 2 der AGB.

 

§ 3  Allgemeine Grundsätze der Rechtsberatung.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt auf Grundlage eines in beliebiger Form abgeschlossenen Vertrages Rechtsberatungsleistungen zugunsten ihrer Mandanten. Den Inhalt vereinbaren die Parteien jeweils schriftlich oder mündlich, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.
  2. Auf Grundlage des jeweiligen Vertrages verpflichtet sich die Rechtsanwaltskanzlei dazu, Rechtsberatungsleistungen zugunsten des Mandanten zu den vertraglich vereinbarten und in diesen AGB festgelegten Bedingungen zu erbringen.
  3. Die Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet sich gegenüber dem Mandanten, bei der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen die angemessene Sorgfalt einzuhalten, die sich aus dem juristischen Fachwissen und der Berufsethik der Rechtsanwälte [einschl. der des poln. Berufsträgers radca prawny] und der Steuerberater ergibt.
  4. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt Rechtsberatungsleistungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die für solche Leistungserbringungen im Gesetz über den poln. Berufsträger radca prawny vom 06. Juli 1982 nebst Änderungen, im Gesetz über die Anwaltschaft vom 26. Mai 1982 nebst Änderungen, im Gesetz über die Steuerberatung vom 05. Juli 1996 nebst Änderungen, im Kodex der Berufsethik des radca prawny – Anlage des Beschlusses Nr. 3/2014 des außerordentlichen Kongresses des radca prawny vom 22. November 2014 nebst Änderungen, im Kodex der Anwaltsethik – Sammlung der Grundsätze der Anwaltsethik und Berufswürde – verabschiedet durch den Obersten Anwaltsrat am 10. Oktober 1998 nebst Änderungen, in den Ethikregelungen für Steuerberater – Anlage zum Beschluss Nr. 32/2014 des Nationalen Steuerberaterrates vom 11. Februar 2014 nebst Änderungen vorgesehen sind. Änderungen der vorgenannten Vorschriften erfordern keinerlei Änderungen des Vertrages oder dieser AGB. Solche Änderungen finden auf die Festlegung der zur Erbringung der Rechtsberatungsleistungen für den Mandanten durch die Rechtsanwaltskanzlei geltenden Grundsätze bereits zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung.
  5. Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt, die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegende Rechtsberatung auf Juristen der Rechtsanwaltskanzlei zu übertragen. Falls notwendig, gilt dies auch für die Übertragung der Aufgaben auf andere durch die Rechtsanwaltskanzlei beschäftigte oder auf einer anderen Rechtsgrundlage mit der Rechtsanwaltskanzlei zusammenarbeitende Juristen (Dritten). Die Übertragung bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Mandanten und erfolgt auf Risiko der Rechtsanwaltskanzlei. Die Rechtsanwaltskanzlei hat dabei jedoch sicherzustellen, dass die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Juristen (Dritten) zur Erbringung der Rechtsberatungsleistungen beruflich gleichermaßen geeignet sind wie Juristen der Rechtsanwaltskanzlei.
  6. Die Rechtsanwaltskanzlei ist berechtigt, Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen (administrative, organisatorische, technische u.a. Aufgaben) auf andere Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei oder auf Personen zu übertragen, die mit der Rechtsanwaltskanzlei auf anderer rechtlicher Grundlage zusammenarbeiten. Die Übertragung bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Mandanten und erfolgt auf Risiko der Rechtsanwaltskanzlei. Die Rechtsanwaltskanzlei hat sicherzustellen, dass diese Personen zur Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben entsprechend geeignet sind und dass sie sich zur Geheimhaltung der bei Erfüllung dieser Aufgaben erhaltenen Informationen verpflichten.
  7. Für die Dauer der Vertragslaufzeit und für den Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Mandant gegenüber der Rechtsanwaltkanzlei, Juristen der Rechtsanwaltskanzlei nicht zu beschäftigen und keine sonstige Zusammenarbeit (gleich, ob einmalige Rechtsberatung oder ständige Zusammenarbeit) mit ihnen aufzunehmen, es sei denn, die Rechtsanwaltskanzlei stimmt dem schriftlich zu. Eine solche Zustimmung erfolgt entweder durch gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten oder mit dem Juristen der Rechtsanwaltskanzlei. Andernfalls ist eine solche Vereinbarung des Mandanten mit Juristen der Rechtsanwaltskanzlei unwirksam.
  8. Die Rechtsberatungsleistungen werden in der Regel am Sitz der Rechtsanwaltskanzlei erbracht. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsanwaltskanzlei als Bevollmächtigter oder Verteidiger des Mandanten auftritt. Bei Bedarf erfolgt die Erbringung der Rechtsberatung auch am Sitz des Mandanten und an anderen Orten im In- und Ausland sowie an den jeweils vereinbarten Tagen und zu den jeweils vereinbarten Zeiten. Zeit und Ort der rechtlichen Vertretung, die die Rechtsanwaltskanzlei als Bevollmächtigter oder Verteidiger des Mandanten vornimmt, richten sich nach den Vorgaben jeweiliger Verfahrensorgane.
  9. Die Rechtsanwaltskanzlei wird den Mandanten laufend und rechtzeitig über Tätigkeiten und Maßnahmen informieren, die im Zusammenhang mit der Rechtsberatung stehen, darunter über solche, die sie bereits vorgenommen hat oder künftig noch vorzunehmen beabsichtigt. Dabei wird die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten Kopien sämtlicher durch sie gefertigten Dokumente und der in seiner Sache eingegangenen Korrespondenz, die nicht vom Mandanten selbst übermittelt wird, an die vom Mandanten hinterlassene E-Mail-Adresse übermitteln. Sollte bei der Erstellung von Unterlagen im Rahmen der jeweiligen Rechtsberatung eine Rücksprache mit dem Mandanten erforderlich sein, wird die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten den jeweiligen Entwurf nicht später als 3 Tage vor seiner geplanten Verwendung vorlegen. Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung dieser Frist im Einzelfall nicht möglich sein sollte. In einem solchen Fall werden die Parteien eine entsprechend kürzere Frist vereinbaren.
  10. Die Rechtsanwaltskanzlei wird dem Mandanten, auf dessen gesonderten Antrag hin, am Ende eines jeden Kalendermonats einen schriftlichen Bericht vorlegen. Diesem Bericht können dann zur Erbringung der Rechtsberatungsleistung vorgenommene und künftig geplante Maßnahmen sowie bereits entstandene Kosten und Ausgaben der Rechtsanwaltskanzlei entnommen werden.

 

§ 4  Umfang der Rechtsberatungsleistungen.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt Rechtsberatungsleistungen im Bereich des polnischen und des EU-Rechts.
  2. Falls im Rahmen der Rechtsberatung die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter erforderlich ist, wie z. B. von Finanzberatern, ausländischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Rechnungsprüfern, Buchhaltern, Sachverständigen oder vereidigten Übersetzern („externe Berater“), kann die Rechtsanwaltskanzlei – auf der Grundlage einer gesonderten, zwingend schriftlichen Vereinbarung – im Namen des Mandanten als Vermittler bei den Kontakten mit diesen externen Beratern auftreten.
  3. Die Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und dem externen Berater basiert auf einem Vertrag, den der Mandant mit dem Berater geschlossen hat. Auf Wunsch des Mandanten kann der Vertrag mit dem Berater auch von der Rechtsanwaltskanzlei geschlossen werden. Der Mandant ist für die Zahlung des Honorars sowie aller sonstigen dem externen Berater zustehenden Entgelte verantwortlich. Der Mandant verpflichtet sich, der Rechtsanwaltskanzlei die Kosten, einschließlich der Honorare der externen Berater, zu erstatten, sofern diese von der Rechtsanwaltskanzlei getragen werden. Die Rechtsanwaltskanzlei übernimmt keine Haftung für die von externen Beratern erbrachten Dienstleistungen.
  4. Die Rechtsanwaltskanzlei leistet Rechtsberatung auf Polnisch und nach gesonderter Vereinbarung, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, auch in anderen Sprachen.
  5. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt ihre Leistungen mit angemessener Sorgfalt und stützt sich dabei auf jeweils geltende Rechtsakte, Rechtsprechung und Rechtslehre, worin das Rechtsverständnis der Juristen im Rahmen ihrer Rechtsberatungsleistungen zum Ausdruck kommt. Das Vorgenannte gewährleistet jedoch nicht, dass Gerichte oder andere Entscheidungsorgane die von der Rechtsanwaltskanzlei vorgeschlagenen Lösungswege gleichfalls einschlagen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechtsanwaltskanzlei auch nicht verpflichtet, eine geleistete Rechtsberatung, erteilte Rechtsinformation, erstellte Rechtsgutachten oder Vertragsentwürfe im Falle einer später eintretenden Änderung der Rechtslage, Rechtsprechung oder im Falle neuer Auffassungen in der Rechtslehre entsprechend zu aktualisieren.
  6. Die Beratungsleistungen der Rechtsanwaltskanzlei umfassen nicht die Unternehmensberatung hinsichtlich der vom Mandanten jeweils getroffenen Geschäftsmaßnahmen und ihrer Folgen, insbesondere in steuerlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht. Das Vorgenannte gilt nicht, wenn die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Die Rechtsanwaltskanzlei übernimmt insbesondere keine Verantwortung für die Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der vom Mandanten jeweils vorgenommenen Rechtsgeschäfte und Realakte, insbesondere für die daraus resultierenden Auswirkungen auf sein persönliches, wirtschaftliches oder anderweitiges Interesse. Das Vorgenannte gilt nicht für die Prüfung und Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieser Handlungen.
  7. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechtsanwaltskanzlei nicht berechtigt, etwaige materiellrechtliche oder faktische Maßnahmen für ihre Mandanten zu ergreifen. Die Bevollmächtigung zur Vornahme solcher Maßnahmen erfordert eine gesonderte Vereinbarung, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Dabei stellt der Mandant die Rechtsanwaltskanzlei von der Haftung für diejenigen Folgen dieser Maßnahmen frei, die nicht Gegenstand der erbrachten Rechtsberatungsleistung sind. Der Mandant trifft eigenständig jegliche Entscheidungen darüber, ob Rechtsgeschäfte oder Realakte von ihm jeweils vorgenommen werden. Die von der Rechtsanwaltskanzlei erbrachte Rechtsberatungsleistung ist nicht als eine Empfehlung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit dieser Maßnahmen zu verstehen. Dies gilt nicht für die Beurteilung der Maßnahmen aus rechtlicher Sicht.
  8. Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt Rechtsberatung auf Grundlage von Informationen und Unterlagen, die ihr vom Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Der Mandant versichert, dass die erteilten Informationen und überlassenen Unterlagen aktuell, vollständig und echt sind und dass sie richtig vorgelegt worden sind. Soweit das Vorgenannte nicht zutrifft, wird die Rechtsanwaltskanzlei von der Verantwortlichkeit für geleistete Rechtsberatung freigestellt. Die Rechtsanwaltskanzlei ist dann nicht verpflichtet, die ihr vom Mandanten erteilten Informationen und überlassenen Unterlagen zu prüfen.
  9. Der Mandant verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei bei der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen. Die Mitwirkungspflicht erfolgt insbesondere dadurch, dass der Mandant vorgenannte Informationen erteilt und Unterlagen einreicht, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Rechtsberatungsleistung erforderlich sind. Der Mandant hat der Rechtsanwaltskanzlei Informationen und Unterlagen innerhalb einer Zeit zur Verfügung zu stellen, die ihre geeignete Auswertung und Verwertung ermöglicht. Sollen Informationen oder Dokumente in einem Verfahren mit einer Behörde, einem Gericht oder Vollstreckungsorganen verwertet werden, beträgt die Frist nicht weniger als 7 Tage vor der geplanten Verwertung. Die Rechtsanwaltskanzlei wird von der Haftung für die Erbringung der Rechtsberatung freigestellt, wenn der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei die vorgenannten Informationen und Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.
  10. Der Mandant hat der Rechtsanwaltskanzlei diejenigen Unterlagen in Original vorzulegen, die Grundlage der zu erbringenden Rechtsberatungsleistung sind. Ist Mandant nicht im Besitz der Originalunterlagen, hat er die Rechtsanwaltskanzlei darüber in Kenntnis zu setzen. Das Vorlegen der vorgenannten Unterlagen in lediglich elektronischer Form gilt nicht als deren Überlassung, es sei denn, die Rechtsanwaltskanzlei bestätigt dies gesondert und ausdrücklich.

 

§ 5  Versicherung und Haftung.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei erklärt, dass sie über eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 31.000.000 PLN verfügt. Die Rechtsanwaltskanzlei versichert, dass eine Herabsetzung der Versicherungssummen in den nächsten Kalenderjahren nicht vorgesehen ist, wobei eine eventuelle Erhöhung der Versicherungssummen keiner Änderung des Vertrages oder dieser AGB bedarf.
  2. Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei gegenüber dem Mandanten aus welchem Grund auch immer, einschließlich der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags, ist auf die Höhe der dem Mandanten tatsächlich entstandenen Verluste begrenzt, jedoch höchstens auf: (a) das Dreifache der Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei für den Zeitraum von 12 Monaten vor dem Monat, in dem das schadensverursachende Ereignis eingetreten ist, oder (b) 1.000.000 PLN, wobei der jeweils höhere dieser Beträge maßgeblich ist.
  3. Der Mandant verzichtet gegenüber den (gegenwärtigen und künftigen) Gesellschaftern der Rechtsanwaltskanzlei auf alle Ansprüche, die ihm gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter oder den Gesellschaftern als den für die Verbindlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Verantwortlichen zustehen könnten, einschließlich der subsidiären Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der offenen Handelsgesellschaft (polnischen Rechts), die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, und verpflichtet sich, keinerlei Ansprüche gegen die Gesellschafter oder die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei geltend zu machen.
  4. Die Haftungseinschränkungen gemäß den Absätzen 2 und 3 finden keine Anwendung auf Ansprüche, die sich auf vorsätzlich verursachte Schäden beziehen.

 

§ 6  Elektronische Kommunikation.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei und die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei können mit dem Mandanten, dessen Mitarbeitern, Beratern und anderen Personen, die in seinem Namen und für seine Rechnung handeln, mittels elektronischer Kommunikationsmittel kommunizieren, womit sich der Mandant einverstanden erklärt.
  2. Für die Nutzung von E-Mail, Internet-Messengern, Websites, Servern (gewerblichen oder privaten) oder Virtual Data Rooms (VDR) durch den Mandanten zur Übermittlung von Daten und Informationen ist eine vorherige Vereinbarung über das Format und den Umfang der jeweils zu übermittelnden Daten erforderlich. Der Mandant erklärt, dass ihm die Risiken der Nutzung der oben genannten Kommunikationsmittel bekannt sind. Ihm ist insbesondere bekannt, dass es zu Verzögerungen bei der Übermittlung von Daten und Informationen kommen kann, dass Daten und Informationen verzerrt werden können, darunter durch Einwirkung einer schädlichen Software, dass Daten und Informationen abgefangen werden können oder auf diese unbefugt durch Dritte zugegriffen werden kann und auch, dass nicht vereinbarte Formate genutzt oder die vereinbarten Datenmengen überschritten werden könnten. In diesem Zusammenhang stellt der Mandant die Rechtsanwaltskanzlei von der Haftung frei, es sei denn, die vorgenannten Ereignisse sind auf vorsätzliches Verschulden der Rechtsanwaltskanzlei zurückzuführen. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet nicht für Verluste oder Schäden des Mandanten, die sich aus der Nutzung dieser Mittel zur Bereitstellung von Informationen und Dokumenten ergeben.
  3. Die Rechtsanwaltskanzlei bemüht sich, sicherzustellen, dass die von ihr versandten E-Mails und Anhänge frei von Viren und anderen Fehlern sind, die den Computer oder das IT-System beschädigen könnten. Dennoch sollte der Mandant selbst für die Sicherheit seiner Geräte und Systeme sorgen, indem er geeignete Schutzmaßnahmen gegen Viren oder technische Mängel trifft. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet nicht für eventuelle Verluste oder Schäden des Mandanten, die durch den Empfang oder die Nutzung ihrer E-Mail-Korrespondenz entstehen.

 

§ 7  Einsatz von Cloud-Lösungen und KI-Tools.

  1. Im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen nutzt die Rechtsanwaltskanzlei Cloud-Lösungen und stellt sicher, dass die vom Mandanten übermittelten Daten auf Servern gespeichert werden, die sich auf dem Gebiet der EU befinden. Die Rechtsanwaltskanzlei unternimmt alle Anstrengungen, damit diese Maßnahmen den höchsten Standards hinsichtlich Sicherheit und Vertraulichkeit der Informationen entsprechen.
  2. Im Rahmen der mit der Erbringung von Rechtsberatungsleistungen verbundenen Tätigkeiten und zur Steigerung ihrer Effizienz setzt die Rechtsanwaltskanzlei Tools der künstlichen Intelligenz (KI) ein. Der Einsatzbereich dieser Tools betrifft insbesondere die Unterstützung redaktioneller Prozesse sowie die Automatisierung administrativer Tätigkeiten.
  3. Der Einsatz von KI-Technologie erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt, unter Wahrung der Vertraulichkeit sowie in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den berufsethischen Grundsätzen.
  4. Vom Mandanten erhaltene Daten und Informationen dürfen durch KI-Tools ausschließlich unter Einhaltung der Grundsätze der Sicherheit, der vollständigen Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten verarbeitet werden.

 

§ 8  Vertraulichkeit.

Die Rechtsanwaltskanzlei wahrt die volle und unbeschränkte Vertraulichkeit der ihr vom Mandanten erteilten Informationen oder überlassenen Unterlagen, es sei denn, sie wird aufgrund allgemein gültiger Vorschriften verpflichtet, diese Informationen bzw. Unterlagen offenzulegen. Die Rechtsanwaltskanzlei gewährleistet, dass Informationen und Unterlagen zu keinem anderen Zweck verwendet werden als zur Erbringung der Rechtsberatungsleistungen für den Mandanten. Die vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Ausarbeitungen und Unterlagen, die die Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen der Rechtsberatung für den Mandanten erstellt hat. Diese können als Muster auch bei der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen für andere Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei verwendet werden. Dabei gewährleistet die Rechtsanwaltskanzlei jedoch, dass sie bei Verwendung der Muster die Vertraulichkeit der Informationen und Unterlagen desjenigen Mandanten wahren wird, für den die Ausarbeitungen und Unterlagen ursprünglich angefertigt wurden.

§ 9  Urheberrechte.

  1. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass alle Werke, die von der Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen der Erbringung der Rechtsberatung für den Mandanten angefertigt worden sind, durch Urheberrechte geschützt sind und daher auch lediglich zu den Zwecken verwendet werden können, für die sie erstellt worden sind. Im Rahmen ihrer Dienstleistungen überträgt die Rechtsanwaltskanzlei keine Urheberrechte an Werken, die von der Rechtsanwaltskanzlei, ihren Arbeitnehmern und Mitarbeitern erstellt wurden, auf den Mandanten.
  2. Nach Zahlung der Vergütung für die Dienstleistungen, in deren Rahmen die Werke erstellt wurden, räumt die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung dieser Werke ein. Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit und ohne räumliche Beschränkungen erteilt und umfasst das Nutzungsrecht zur Vervielfältigung des Werks mit beliebigen technischen Mitteln, ohne das Recht, das Werk zu modifizieren oder zu verändern. Die Lizenz umfasst das Recht zur Nutzung der Werke für den Eigenbedarf des Mandanten, entsprechend dem der Rechtsanwaltskanzlei bekannten Zweck der Dienstleistung. Die Lizenz umfasst nicht das Recht zur Einräumung von Unterlizenzen.
  3. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechtsanwaltskanzlei in ihren Informationsmaterialien, insbesondere auf ihrer Website, in Angeboten und in Angaben zu Rankings von Anwaltskanzleien, über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen für den Mandanten durch die Rechtsanwaltskanzlei berichtet, soweit es sich dabei um Informationen handelt, die kein Geschäftsgeheimnis des Mandanten darstellen.

 

§ 10  Meldepflichten in Bezug auf Steuergestaltungen.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei macht darauf aufmerksam, dass es gemäß den geltenden Rechtsvorschriften bei der Erbringung von Rechtsberatungsleistungen für den Mandanten erforderlich sein kann, sogenannte Steuergestaltungen beim Leiter der Nationalen Steuerverwaltung zu melden (engl.: Mandatory Disclosure Rules, im Folgenden: „MDR“).
  2. Sollten die Vereinbarungen als Steuergestaltung im Sinne der MDR-Vorschriften eingestuft werden können, führt die Rechtsanwaltskanzlei eine Analyse hinsichtlich der Meldepflicht durch und informiert den Mandanten über den möglichen Umfang dieser Pflicht. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet sein, eine MDR-Meldung vorzunehmen.
  3. Der Mandant ist verpflichtet, mit der Rechtsanwaltskanzlei bei der Ermittlung und Bewertung von Vereinbarungen, die als Steuergestaltung angesehen werden könnten, zusammenzuarbeiten, insbesondere durch die Übermittlung der erforderlichen Informationen und Unterlagen.
  4. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet nicht für Folgen, die sich aus der Nichtübermittlung der für die ordnungsgemäße Beurteilung der MDR-Meldepflicht erforderlichen Informationen durch den Mandanten ergeben. Sie haftet auch nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht durch den Mandanten, sofern diese ihm gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obliegt. Darüber hinaus übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei keine Haftung für die Folgen, die sich aus der Durchführung der MDR-Meldung durch ihre Vertreter ergeben.
  5. Die Rechtsanwaltskanzlei hat Anspruch auf eine Vergütung für die Erfüllung der MDR- Pflichten, sofern im Vertrag mit dem Mandanten nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 11  Pflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

  1. Auf der Grundlage des Gesetzes vom 1. März 2018 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („AML-Gesetz“) ist die Rechtsanwaltskanzlei eine verpflichtete Einrichtung im Sinne der Bestimmungen dieses Gesetzes. In diesem Zusammenhang können der Rechtsanwaltskanzlei bei der Erfüllung des Vertrags und der Erbringung von Rechtsberatungsleistungen bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung obliegen. Dies betrifft vor allem die Risikoidentifizierung und -bewertung sowie die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen – wie die Identifizierung von Mandanten und die Überprüfung ihrer Identität, die Ermittlung von Personen in politisch exponierten Positionen sowie die Identifizierung und Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten. Darüber hinaus ist die Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet, Geschäftsbeziehungen zu bewerten, Informationen über deren Zweck und Art einzuholen sowie diese Beziehungen zu überwachen.
  2. Zur Erfüllung der Anforderungen des AML-Gesetzes kann die Rechtsanwaltskanzlei ihre Mandanten ersuchen, Daten aus Ausweisdokumenten oder Dokumenten von Personen, die zu einem Handeln in ihrem Namen befugt sind, zur Verfügung zu stellen, sowie Kopien dieser Dokumente zu erstellen. Darüber hinaus kann die Rechtsanwaltskanzlei weitere Informationen verlangen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem AML-Gesetz bei der Annahme und Erbringung von Rechtsberatungsleistungen erforderlich sind. Die Rechtsanwaltskanzlei kann die Erbringung der Dienstleistungen bis zum Erhalt und zur Überprüfung der erforderlichen Daten aussetzen. Sollte die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem AML-Gesetz nicht möglich sein, kann die Rechtsanwaltskanzlei die Aufnahme einer Zusammenarbeit verweigern oder diese beenden, was die Verweigerung des Vertragsabschlusses oder die Kündigung des Vertrags sowie die Einstellung der weiteren Erbringung von Rechtsberatungsleistungen bedeutet.

 

§ 12  Datenschutz.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten des Mandanten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.
  2. Die personenbezogenen Daten des Mandanten, einschließlich der Kontaktdaten, werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
    a) Abschluss und Durchführung des Vertrags
    b) Erfüllung der der Rechtsanwaltskanzlei obliegenden gesetzlichen Pflichten,
    c) Verfolgung der berechtigten Interessen der Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen sowie der Durchführung von Direktmarketing für eigene Dienstleistungen.
  3. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Mandant das Recht auf:
    a) Zugriff auf personenbezogene Daten,
    b) deren Berichtigung,
    c) Löschung der Daten oder Einschränkung ihrer Verarbeitung,
    d) Übertragung der Daten,
    e) Einlegung eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten,
    f) Einreichung einer Beschwerde beim Präsidenten der polnischen Datenschutzbehörde [Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych].
  4. Detaillierte Informationen zu den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Rechtsanwaltskanzlei, einschließlich der Dauer der Datenverarbeitung, der Empfänger der Daten sowie der Rechte der betroffenen Personen, sind auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei unter folgendem Link verfügbar: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Rechtsanwaltskanzlei (SDZLEGAL Schindhelm).

 

§ 13  Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei und Erstattung von Auslagen.

  1. Der Rechtsanwaltskanzlei steht für die erbrachte Rechtsberatungsleistung eine Vergütung zu. Die konkrete Vergütungshöhe und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei kann auf Pauschalbasis, Stundenbasis oder auf gemischter Basis abgerechnet werden. Denkbar ist auch die Vereinbarung einer Maximalvergütung für die jeweilige rechtliche Angelegenheit.
  2. Die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze und des tatsächlichen Zeitaufwandes, der zur Vertragserfüllung durch die Rechtsanwaltskanzlei erforderlich war. Fahrtzeiten an Orte, an denen die jeweilige Leistung erbracht wird, werden im Umfang von 50% des jeweils vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt.
  3. Bei Vergütungsvereinbarung auf Stunden- oder auf gemischter Basis erfolgt die Abrechnung am Ende eines jeden Kalendermonats, in dem die jeweilige Leistung erbracht worden ist. Dauert die Leistungserbringung weniger als einen vollen Monat, erfolgt die Abrechnung mit Beendigung der Leistung. Die Rechtsanwaltskanzlei wird der Abrechnung eine Aufstellung der durchgeführten Tätigkeiten (Tätigkeitsnachweis) beilegen, die eine Beschreibung des Leistungsgegenstandes und des betriebenen Zeitaufwandes beinhaltet. Die Leistungen werden im Viertelstundentakt abgerechnet. Die Rechtsanwaltskanzlei übermittelt dem Mandanten diese Aufstellung mit der Rechnung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Mandant kann innerhalb der folgenden drei Werktage Einwände gegen die erhaltene Aufstellung erheben. Erhebt der Mandant gegen die Stundenaufstellung Einwände, hat die Rechtsanwaltskanzlei diese auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Werden die Einwände des Mandanten anerkannt, so nimmt die Rechtsanwaltskanzlei eine entsprechende Korrektur der Stundenaufstellung und der Rechnung vor. Nimmt die Rechtsanwaltskanzlei zu den Einwänden des Mandanten nicht binnen 3 Werktagen per E-Mail Stellung, so wird angenommen, dass sie die Einwände des Mandanten für begründet hält.
  4. Die Rechtsanwaltskanzlei kann neben der vertraglich vereinbarten Grundvergütung auch eine Erfolgsprämie dafür erhalten, dass sie das vereinbarte Resultat erzielt hat. Diese Erfolgsprämie richtet sich nach den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen. Darüber hinaus ist die Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei jedoch erfolgsunabhängig.
  5. Die Rechtsanwaltskanzlei hat Anspruch auf Erstattung derjenigen Auslagen, die ihr im Zusammenhang mit der Erbringung der Rechtsberatungsleistungen entstanden sind, insbesondere auf Rückerstattung der Kosten für den Aufenthalt an und die Anfahrt zu jedem Ort, an dem die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen war. Der Mandant trägt sämtliche Gerichtskosten und Gerichtsgebühren, Vollstreckungskosten, Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistung stehen, aber auch Kosten etwaiger Eintragungen wie auch anfallende Gebühren, darunter Stempelgebühren, Übersetzungskosten, Notargebühren und andere ähnliche Kosten.
  6. Die Rechtsanwaltskanzlei hält fest, dass Anfragen von Wirtschaftsprüfern, die gemäß Art. 67 Abs. 2 des polnischen Rechnungslegungsgesetzes an sie gerichtet werden, nach dem für den Mandanten geltenden Vergütungsschema abgerechnet werden. In diesem Fall sollte der Zeitaufwand für die Beantwortung einer einzelnen Anfrage 1 Stunde nicht überschreiten.
  7. Haben die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen, steht der Rechtsanwaltskanzlei eine zusätzliche Vergütung in Höhe der jeweils zugesprochenen Anwaltskosten zu, wenn sie den Mandanten als sein Bevollmächtigter oder Verteidiger vor Behörden, Gerichten oder Vollstreckungsorganen vertreten hat und sobald der Mandant diesen Betrag erhalten hat (Anwaltskostenerstattung). Diese Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer, es sei denn, der Mandant ist Verbraucher.
  8. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, rechnet die Rechtsanwaltskanzlei Telefon-,
    Kopier-, Schriftverkehr- und ähnliche Kosten pauschal in Höhe von 3% der vereinbarten Nettovergütung für die Erbringung der Rechtsberatung ab. Die Rechtsanwaltskanzlei wird den auf die vorgenannte Weise ermittelten Betrag entsprechend in jeder Rechnung an den Mandanten ausweisen.
  9. Die Vergütung und die Erstattung der Auslagen der Rechtsanwaltskanzlei beinhalten weder die Umsatzsteuer noch die Steuer für zivilrechtliche Handlungen, die der Mandant zu zahlen verpflichtet ist.
  10. Die Zahlung der Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei erfolgt auf Grundlage einer Umsatzsteuerrechnung, die Erstattung der Auslagen und Kosten hingegen – auf Grundlage einer Lastschrift. Die sich so ergebenden Beträge sind binnen 14 Tagen ab Ausstellung der Rechnung oder der Lastschrift auf das in diesen Unterlagen benannte Bankkonto der Rechtsanwaltskanzlei zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung sind dem jeweiligen Zahlungsbetrag gesetzliche Verzugszinsen zu zurechnen. Als Zahlungsdatum gilt der Tag des Zahlungseingangs auf dem Bankkonto der Rechtsanwaltskanzlei.
  11. Die Rechtsanwaltskanzlei erklärt, dass sie umsatzsteuerpflichtig und berechtigt ist, Rechnungen zu legen.
  12. Die Rechtsanwaltskanzlei stellt strukturierte Rechnungen im Sinne des polnischen Umsatzsteuergesetzes vom 11. März 2004 aus. Diese Rechnungen werden über das Nationale e-Rechnungssystem (im Folgenden als polnische Abkürzung: „KSeF“) ausgestellt und dem Mandanten über dieses System zugestellt. Sollten Fälle im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eintreten, die die Ausstellung einer Rechnung und deren Bereitstellung im KSeF unmöglich machen, sowie wenn der Mandant die in Art. 106gb Abs. 4 des vorgenannten Gesetzes erfüllt, gilt für die Zwecke des Vertrags als vereinbarte Art der Bereitstellung von Rechnungen deren Übermittlung an die im Vertrag oder in einer gesonderten schriftlichen Erklärung des Mandanten angegebene E-Mail-Adresse des Mandanten. Eine Änderung der oben genannten E-Mail-Adresse erfordert keine Erstellung eines Nachtrags, sondern lediglich die Übermittlung einer Erklärung an die Rechtsanwaltskanzlei, zumindest in Form einer E-Mail.
  13. Der Stundensatz der Rechtsanwaltskanzlei, auch derjenige, der die Grundlage für die Bestimmung der Vergütung für die nach einem bestimmten Zeitmaß abgerechneten Rechtsberatungsleistungen bildet, der zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und einem Mandanten, der kein Verbraucher im Sinne von Art. 221 des polnischen Zivilgesetzbuches ist, vereinbart wurde, kann einmal im Kalenderjahr mit Wirkung zum 31. März eines jeden Jahres, das auf seine ursprüngliche Festsetzung folgt, in einem Verhältnis indexiert werden, das den Anstieg des vom polnischen Statistischen Zentralamt veröffentlichten Verbraucherpreis- und Dienstleistungsindex in Polen für das vorangegangene Kalenderjahr berücksichtigt. Die auf diese Weise eingeführte Erhöhung des Stundensatzes bedarf keiner gesondert vereinbarten Änderung des Vertrags zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem Mandanten und wird bei Abrechnungen nach            der Mitteilung durch die Rechtsanwaltskanzlei angewendet. Diesbezügliche Mitteilung seitens der Rechtsanwaltskanzlei erfolgt in beliebiger Form.

 

§ 14  Vertragskündigung. Beendigung der Zusammenarbeit.

  1. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit und für die Dauer abgeschlossen, die notwendig ist, um die vertragsgegenständlichen Rechtsberatungsleistungen zu erbringen.
  2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats sowie in anderen im Zivilgesetzbuch genannten Fällen zu kündigen.
  3. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, jedoch nach rechtzeitiger Ankündigung und in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und den Ethikvorgaben für Rechtsanwälte [einschl. des poln. Berufsträgers radca prawny] und Steuerberater gekündigt werden.
  4. Wird der Vertrag aufgelöst, steht der Rechtsanwaltskanzlei eine Vergütung, nebst Erstattung der Auslagen, für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Rechtsberatungsleistungen zu.
  5. Die Kündigung des Vertrages bewirkt zugleich den Widerruf sämtlicher der Rechtsanwaltskanzlei erteilter Vollmachten zur Vertretung des Mandanten als sein Bevollmächtigter oder Verteidiger vor Behörden, Gerichten oder Vollstreckungsorganen. Die Rechtsanwaltskanzlei wird die jeweiligen Behörden, Gerichte oder Vollstreckungsorgane unabhängig von einer Benachrichtigung durch den Mandanten darüber in Kenntnis setzen.
  6. Auf Wunsch des Mandanten wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Vertragsbeendigung dem Mandanten Kopien der Akten übergeben, die in Angelegenheiten angelegt worden sind, die die Rechtsanwaltskanzlei als Bevollmächtigter oder Verteidiger des Mandanten vor Behörden, Gerichten oder Vollstreckungsorganen geführt hat. Hierneben wird die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten auch bis dahin ggf. noch nicht übergebene amtliche Originalunterlagen aushändigen.

§ 15  Schlussbestimmungen.

  1. Änderungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Die Rechtsanwaltskanzlei kann diese AGB ändern. In einem solchen Fall ist sie verpflichtet, dem Mandanten den geänderten Wortlaut der AGB zur Verfügung zu stellen, insbesondere durch deren Veröffentlichung auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei, damit der Mandant sie anwenden kann, und den Mandanten darüber zu informieren. Die geänderten AGB sind für die Parteien verbindlich, sofern der Mandant den Vertrag nicht innerhalb eines Monats nach Bereitstellung der Änderungen der AGB an den Mandanten kündigt.
  3. Sämtliche Streitigkeiten in Verbindung mit diesen AGB werden durch das für den Sitz der Rechtsanwaltskanzlei sachlich zuständige Gericht entschieden. Hiervon ausgenommen sind Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verbrauchergeschäften, bei denen sich der Gerichtsstand nach den Grundsätzen der insoweit einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweilige Vertrag dürfen im Falle der Mandatierung durch einen Verbraucher nicht weniger günstig sein, als die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz nach dem polnischen Gesetz über Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014 es vorsehen. Bei Abweichungen geht das vorgenannte Gesetz vor.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RECHTSANWALTSKANZLEI „KANCELARIA PRAWNA SCHAMPERA, DUBIS, ZAJĄC I WSPÓLNICY SP. J.“ (SDZLEGAL Schindhelm) FÜR RECHTSBERATUNGSVERTRÄGE