Informationen für ukrainische Staatsangehörige


Inhaltsangabe


06.05.2022 - Ukrainische Staatsbürger in Italien

Einreise nach Italien
Am Ort der Einreise in das italienische Hoheitsgebiet werden ukrainischen Staatsangehörigen in-nerhalb von 5 Tagen nach der Einreise folgende Impfstoffe garantiert:

  • gegen Covid-19, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio;

fakultativ:

  • gegen Masern, Mumps, Röteln;
  • ein Tuberkulose-Screening-Test,
  • sowie andere Impfungen nach Stellungnahme der Gesundheitsbehörden.

Aufenthaltserlaubnis
Ukrainische Staatsangehörige, die biometrische Pässe besitzen, sind bei der Einreise nach Italien von der Visumpflicht befreit, und sie dürfen sich auf dem italienischen Hoheitsgebiet maximal 90 Tage ab Einreise in den Schengenraum aufhalten.

HIER finden Sie aktuelle Informationen


02.05.2022 - Ukrainische Staatsbürger in Österreich

 

Einreise und Aufenthalt

Für Vertriebene aus der Ukraine besteht in Österreich ein besonderes Einreise- und Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenenverordnung, die seit 12.03.2022 in Kraft ist. Vertriebene haben demnach, vorläufig bis 03.03.2023, das Recht nach Österreich einzureisen und in Österreich aufhältig zu sein. Als Nachweis für das Aufenthaltsrecht dient der „Ausweis für Vertriebene“. Ein Asylantrag muss nicht gestellt werden.

Nach Einreise in Österreich haben sich Vertriebene bei der Polizei zu registrieren. Bei Registrierung sollten nachstehende Dokumente mitgenommen werden: Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente, sonstige Identitätsdokumente (Führerschein, Personalausweis, etc.). Eine Registrierung ist jedoch auch ohne derartige Dokumente möglich. Nach Registrierung bei der Polizei stellt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BMF) den Ausweis für Vertriebene aus und sendet ihn an die bei der Registrierung angegebene Zustelladresse. Dazu ist zu beachten, dass in Österreich eine Meldeverpflichtung besteht – das heißt, der Wohnsitz ist in den Gemeinden am jeweiligen Gemeindeamt (in Statutarstädten beim Magistrat) zu melden.

HIER finden Sie weitere Informationen.

21.04.2022 -  Ukrainische Staatsbürger in der Türkei

Einreise und Aufenthalt
Im Rahmen des gültigen Visumbefreiungsabkommens zwischen der Türkei und der Ukraine kön-nen Bürger der Ukraine mit einem Reisepass oder Personalausweis in die Türkei einreisen und sich mit einer Visumbefreiung bis zu 90 Tage legal im Land aufhalten. Für diejenigen, die länger als 90 Tage bleiben, muss beim Präsidium für Migrationsverwaltung ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Arbeitserlaubnis
Ukrainische Staatbürger können in der Türkei ohne Arbeitserlaubnis weder innerhalb der 90 Tage noch während des Zeitraums ihrer Aufenthaltserlaubnis arbeiten, sondern bedürfen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einer Arbeitserlaubnis.

HIER finden Sie aktuelle Informationen


01.04.2022 - Ukrainische Staatsbürger in Frankreich

EINREISE NACH FRANKREICH

  • Ukrainische Staatsbürger, die nach Frankreich einreisen möchten und einen biometrischen Reisepass besitzen, müssen keinen Antrag bei den Konsularbehörden stellen.
  • Ukrainische Staatsbürger, die nach Frankreich reisen, und weder einen biometrischen Pass noch ein Reisedokument besitzen,  müssen sich en eine der Konsularbehörden der an die Ukraine angrenzenden Staaten (Polen, Rumänien, Ungarn usw.) wenden, um ihre Situation überprüfen zu lassen.
  • Im Schengen-Raum, zu dem auch Frankreich gehört, haben ukrainische Staatsbürger, die einen biometrischen Pass besitzen oder deren Situation überprüft und geregelt wurde, eine geregelte Rechtsstellung für 90 Tage. Je nach Wunsch können sie in Frankreich und in einem anderen Schengen-Staat Schutz erhalten.

HIER finden Sie weitere Informationen.


30.03.2022 - Ukrainische Staatsbürger in der Tschechischen Republik

1.    Visum des vorübergehenden Schutzes
Seit dem 22. 03. 2022 werden Visa für den vorübergehenden Schutz erteilt; dieses Visum bezieht sich insbesondere auf die ukrainischen Staatsbürger und deren Familienangehörigen und die Personen ohne Staatsbürgerschaft und andere Ausländer, die in der Ukraine vor dem 24. 02. 2022 einen internationalen Schutz genossen haben

  • die bereits erteilten Sondervisa werden für die berechtigten Personen automatisch umgetauscht
  • die Reiseausweise für die Reisen außerhalb der EU werden erteilt    
  • Visum wird auf die Dauer von einem Jahr erteilt, maximal bis zum 31. 03. 2023
  • Mindestanforderungen: Antragsformular, Reisepass, Foto 45 x 35 mm
  • frei von Verwaltungsgebühr.

HIER finden Sie weitere Informationen.


25.03.2022 - Ukrainische Staatsbürger in Deutschland, Einreise - Aufenthalt - Arbeit

Einreise nach Deutschland

Die Einreise von ukrainischen Staatsbürgern, aber auch von anderen Staatsangehörigen, die in der Ukraine wohnhaft waren, ist visumfrei möglich. Das Innenministerium erließ eine Verordnung, wonach vom Krieg Betroffene bei der Einreise bis zum 23. Mai 2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.

Aufenthaltstitel

Die Ausländerbehörden erteilen einen Aufenthaltstitel, zunächst befristet für ein Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit.

HIER finden Sie aktuelle Informationen.


25.03.2022 - Ukrainische Staatsbürger in Spanien

Einreise nach Spanien

Die Einreise nach Spanien ist mit einem biometrischen Reisepass möglich. Ukrainer mit einem biometrischen Reisepass benötigen kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum.

Ukrainer, die keinen biometrischen Pass oder Reisedokumente besitzen, sollten wie folgt vorgehen:

  • sich an das Konsulat eines an die Ukraine angrenzenden Landes (z. B. Polen, Rumänien, Ungarn usw.) wenden.
  • ihre Geburtsurkunde oder ein anderes Dokument vorlegen, das ihre Identität bestä-tigt, und, falls sie ein solches Dokument besitzen, ein Dokument, das ihren Aufent-halt in der Ukraine vor dem 24. Februar 2022 bestätigt.

HIER finden Sie weitere Informationen.


17.03.2022 - Ukrainische Staatsbürger in Rumänien, Einreise - Aufenthalt - Arbeit

Einreise nach Rumänien

Die Einreise nach Rumänien ist durch die Vorlage eines gültigen Reisepasses möglich.

Aufenthaltserlaubnis

Das Aufenthaltsrecht ist zunächst für 90 Tage gegeben und wird anschließend für Arbeitszwecke zur bzw. zur Errichtung von Arbeitsverträgen gewährt.

HIER finden Sie aktuelle Informationen.


01.03.2022 - Annahmen des Gesetzes über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Territorium ihres Staates

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ministerrat hat den Entwurf eines Gesetzes über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten auf dem Gebiet dieses Staates angenommen. Das Spezialgesetz soll besondere Regeln für die Legalisierung des Aufenthalts und der Arbeit ukrainischer Bürger festlegen, die im Zusammenhang mit militärischen Operationen direkt aus dem Gebiet der Ukraine in die Republik Polen eingereist sind. Heute wird der Gesetzentwurf im polnischen Parlament erörtert. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Annahmen des Projekts vor.

HIER finden Sie die wichtigsten Informationen über das Projekt. (Sprache: Polnich)


01.03.2022 - Medizinische Hilfe und Versicherung für ukrainische Staatsbürger

Der pharmazeutische Hauptinspektor hat eine Mitteilung über die Berufsrechte der Apotheker herausgegeben. Darin lesen wir, dass polnische Apotheken notwendige Arzneimittel an Personen aus der Ukraine, die kein Rezept dabei haben, ausgeben dürfen.

Alle aktuellen Informationen finden Sie HIER. (Sprache: Polnisch)

Wir beobachten die Situation und werden Sie weiter informieren.

Wrocław, 01.03.2022

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Team für Ausländer:

Katarzyna Gospodarowicz                                        Michalina Glapińska

Katarzyna.gospodarowicz@sdzlegal.pl                 Michalina.glapinska@sdzlegal.pl

 

25.02.2022 - Liste der aktuellen und wichtigsten Informationen für Arbeitnehmer aus der Ukraine und ihre Arbeitgeber

Die in den Medien erscheinenden Nachrichten über die Lage in der Ukraine sind nicht immer verifiziert und stammen nicht immer aus zuverlässigen Quellen. Um Ihren Mitarbeitern nur zuverlässige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir beschlossen, diese zusammenzufassen.

HIER können Sie alle Informationen finden. (Sprache: Polnisch)

Wrocław, 24.02.2022

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Team für Ausländer:

Katarzyna Gospodarowicz                                        Michalina Glapińska

Katarzyna.gospodarowicz@sdzlegal.pl                 Michalina.glapinska@sdzlegal.pl

 

24.02.2022 - Wichtige Informationen für ukrainische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber

Im Zusammenhang mit dem Einmarsch der russischen Truppen und der Verhängung des Kriegsrechts in der Ukraine stellen wir im Folgenden die wichtigsten Informationen über Arbeitnehmer ukrainischer Herkunft und unsere Empfehlungen zu diesem Thema vor.

Wir hören die ersten Nachrichten über die Mobilisierung der ukrainischen Bürger zum Militärdienst. Einige Arbeitnehmer aus diesem Land sind heute nicht zur Arbeit erschienen, da sie beschlossen haben, zu ihren Familien zu fahren. Wir wissen auch, dass Sie viele Fragen zur Situation der Legalisierung und möglichen Rückkehr von Arbeitnehmern aus der Ukraine nach Polen erhalten.

In dieser Situation bieten wir Ihnen rechtliche Unterstützung an.

Wir beobachten die Situation ständig und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Team für Ausländer:

Katarzyna Gospodarowicz                                        Michalina Glapińska

Katarzyna.gospodarowicz@sdzlegal.pl                 Michalina.glapinska@sdzlegal.pl