Arbeitsrecht

Unser Team berät Sie umfassend auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und unterstützt Sie in allen Bereichen des Personalwesens sowie der Personalentwicklung.

Das Beratungsspektrum reicht von komplexen Anstellungsverträgen und Beendigungsvereinbarungen über Betriebsvereinbarungen und sonstigem Betriebsverfassungsrecht bis hin zu Fragen der Arbeitskräfteüberlassung und Datenschutz im Arbeitsverhältnis.

Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen in allen Instanzen vor den nationalen Arbeitsgerichten. Wir vertreten Sie vor Behörden oder in Verhandlungen mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat.

Neben strategisch vorausschauenden Personalentscheidungen sind die vertraglichen Grundlagen, die Weichen stellen. Unser Team kennt die Fallstricke der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen aus langjähriger Erfahrung und entwickelt für Sie maßgeschneiderte, rechtssichere und zukunftsfähige Verträge. Ganz gleich ob Angestelltendienstverträge, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, Entsendungs- und Konsulentenverträge oder freie Dienst- und Werkverträge. Und trägt so ganz erheblich zum erfolgreichen Risikomanagement Ihres Unternehmens bei.

Aber auch für Ihre Fragen während des bestehenden Vertragsverhältnisses oder im Zusammenhang mit der Beendigung durch Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen – wir stehen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich kompetent zur Seite.

Darüber hinaus werden durch unsere arbeitsrechtliche Kanzleiabteilung zahlreiche Schulungen für Arbeitgeber, die interessante Fragen des Arbeitsrechts umfassen, gegeben. Jede Schulung erarbeiten wir auch hier individuell nach den Bedürfnissen des Mandanten aus. Außerhalb dieser Schulungen führen wir gemeinsam mit der Britisch-Polnischen Handelskammer sowie der Polnisch–Deutschen Industrie- und Handelskammer Schulungszyklen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Mitglieder der Kammer sowie andere Teilnehmer durch.

Unter dem Patronat unserer Kanzlei finden auch hier die HR Frühstücke der Manager von Personalabteilungen statt. Die zyklisch organisierten und kostenfreien Zusammentreffen dienen dem Erfahrungsaustausch sowie der Berufsintegration.

Unsere Kanzleiabteilung des Arbeitsrechts berät unsere Mandanten in den Bereichen:

  • Erstellen von Arbeits- und Vergütungsregelungen, betrieblichen Sozialleistungsfonds sowie anderen innerbetrieblichen Rechtsquellen;
  • Erstellen von Arbeitsverträgen, von Verträgen mit dem Mitglied der Geschäftsführung sowie mit Angestellten aus der Führungsabteilung der höchsten Stufe, Wettbewerbsverträge sowie der individuellen Dokumentation der Arbeitsverhältnisse;
  • Beratung im Rahmen der Arbeitnehmerdienstreisen in andere EU- Länder sowie die übrigen Länder;
  • Rechtliche Aspekte der beruflichen Fortbildung von Arbeitnehmern;
  • Verfahren bezüglich der Anwendung von arbeitsrechtlichen Ordnungsstrafen sowie Verfahren in der materiell-rechtlichen Individuell- und Gruppenhaftung;
  • Einführung von flexiblen Arbeitszeitenregelungen;
  • Anstellung von ausländischen Mitarbeitern in Polen;
  • Auflösung von Arbeitsverhältnissen, darunter auch Gruppenentlassungen sowie Beschäftigungsumstrukturierungen;
  • überwachte Entlassungen – Outplacement;
  • Probleme der Zeitarbeit;
  • Analyse der arbeitsrechtlichen Probleme bei der Verschmelzung, bei dem Ankauf sowie der Teilung der Unternehmen und ihren Anteilen;
  • Informationspflicht der Arbeitnehmer sowie Konsultationen im Bereich des staatlichen und gemeinschaftlichen Rechts;
  • Lösung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, darunter auch die Vertretung vor Arbeitsgerichten;
  • Aushandlungen der Tarifverträge und Verhandlungen mit anderen Gesamtvereinigungen.