Michał Rataj

Rechtsanwalt
Associate


Werdegang

Michał Rataj ist seit August 2025 Rechtsanwalt bei der Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm.

Während seines Studiums und Referendariats sammelte er Erfahrungen in Kanzleien in Wrocław, die sich auf Arbeits- und Handelsrecht spezialisieren.

Michał Rataj schloss sein Jurastudium im Jahr 2021 an der Universität Oppeln ab und absolvierte anschließend im Jahr 2024 sein Referendariat bei der Bezirkskammer der Rechtsanwälte in Wrocław.


Michał Rataj berät und unterstützt polnische und ausländische Unternehmer im Bereich des Arbeitsrechts sowohl in der vorgerichtlichen Phase als auch bei gerichtlichen Streitigkeiten.

In seiner Praxis unterstützt er Arbeitgeber unter anderem bei der Durchführung von Prüfungen zur Vorbereitung auf anstehende Gesetzesänderungen, bei Massenentlassungen, bei der Erstellung und Begutachtung von Personalunterlagen, bei der Beilegung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie bei Verhandlungen mit Arbeitnehmern.

Er befasst sich zudem mit der umfassenden Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern, angefangen bei der Analyse der Rechtsvorschriften über die Erstellung von Anträgen bis hin zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts und der Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Ausland.

  • Rechtsberatung für Unternehmensgruppen bei der Durchführung von Massenentlassungen.
  • Prüfungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der von Kunden abgeschlossenen Arbeitsverträge und zivilrechtlichen Verträge.
  • Risikobewertung hinsichtlich der Umwandlung von zivilrechtlichen Verhältnissen in Arbeitsverhältnisse für Unternehmen aus der IT- und der Baubranche.
  • Prüfungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung von Ausländern für große Unternehmen.
  • Schulungsreihe zum Thema Beschäftigung von Ausländern für Mitarbeiter aus den Bereichen Personalwesen und Lohnbuchhaltung.
  • Schulungsreihe zu Änderungen im Arbeitsrecht für Mitarbeiter aus den Bereichen Personalwesen und Lohnbuchhaltung.
  • Betreuung von Gerichtsverfahren, deren Gegenstand Ansprüche von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverträgen im Rahmen von Massenentlassungen sind.
  • Verhandlungen mit Gewerkschaften über die Bedingungen für Massenentlassungen (Automotive-Branche, Lebensmittelproduktion)
  • Vertretung des Arbeitgebers in Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers begangen haben, sowohl auf der Grundlage des Strafrechts als auch der zivilrechtlichen Haftung und des Arbeitsrechts.
  • Betreuung der Übernahme einer Gesellschaft aus der Branche der Ablagerung von Abfällen durch ein Unternehmen mit italienischem Kapital.
  • Betreuung des Übergangs der Arbeitnehmer im Rahmen der Unternehmensübernahme (Branche der Ablagerung von Abfällen, Automotive-Branche).
  • Erstellung von innenbetrieblichen Regelungen und deren Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Mandanten.
  • Unterstützung von Arbeitgebern bei Tarifstreitigkeiten.
  • Vertretung von Arbeitgebern in Streitigkeiten bezüglich der Ansprüche im Zusammenhang mit Berufskrankheiten.