IP / IT

Wir schützen das Wertvollste – Ihre Ideen, Innovationen und Ihren Marktvorteil. 

Unsere Praxis verbindet Kompetenzen in den Bereichen geistiges Eigentum, Recht der neuen Technologien und Wettbewerbsrecht. Wir beraten in Fragen zu Patenten, Marken, Geschmacksmustern und Urheberrechten. Wir wissen, wie man Investitionen in technologische Lösungen absichert und die Interessen unserer Mandanten in einem dynamischen und wettbewerbsorientierten Geschäftsumfeld wirksam schützt. 

Bei SDZLEGAL Schindhelm bieten wir einen umfassenden Ansatz – von der IP-Schutzstrategie bis hin zur Unterstützung bei Streitigkeiten, Lizenzierung und Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Wir arbeiten interdisziplinär, weil wir wissen, dass die Grenzen zwischen Technologie, geistigem Eigentum und Marktregulierung heute immer mehr verschwimmen.  

Das IT-Recht bezieht sich auf rechtliche Fragen hinsichtlich der Informationstechnologie und zählt als Querschnittsbereich. Daher umfasst es relevante Teilbereiche aller Hauptrechtsgebiete wie Vertragsrecht, Datenschutz IP-Recht. 

Eine geeignete Strategie und eine effektive Rechtsberatung sind die Grundlage für den Schutz innovativer Lösungen. Bei SDZLEGAL Schindhelm unterstützen wir Unternehmen bei der Sicherung ihrer Ideen, Technologien und Daten – den entscheidenden Ressourcen für Wachstum und Wettbewerbsvorteile. Wir helfen Ihnen, Ihr geistiges Eigentum vor Verletzungen wie Plagiaten oder Fälschungen zu schützen, die enorme wirtschaftliche Verluste verursachen. Wir beraten Sie auch in Fragen der Informationssicherheit und der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen – denn in der digitalen Realität kann die Nichtbeachtung dieser Aspekte schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. 

Unsere Leistungen im IP- und IT-Recht 

  • Vertragsgestaltung: von rechtssicheren Softwareentwicklungs- und Lizenzverträgen, Datenlizenzverträgen, Datapooling oder ganzheitlichen sowie projektbezogenen Datenschutzkonzepten. 

  • Beratung und rechtliche Begleitung bei Einführung neuer Softwarelösungen. 

  • Beratung zum Management von digitalen Risiken auf den Finanzmärkten (Digital Operational Resilience Act, DORA) für Finanzunternehmen und IKT-Anbietern, wie etwa Cloud-Service-Provider. 

  • Beratung und Unterstützung bei Online-Vertriebssystemen (online-shop) und Reseller-Strukturen. 

  • Beratung und Entwicklung von Markenstrategien. 

  • Beratung bei Anmeldung und Verteidigung von Ihren geistigen und gewerblichen  Schutzrechten. So sichern Sie das Wachstum und die Investitionen in Forschung & Entwicklung Ihres Unternehmens ab. 

  • Durchsetzung der Rechte von Eigentümern und Berechtigten auf gerichtlichem Wege im Rahmen entsprechender Verfahren. 

  • Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und Zoll, um Rechtsverletzungen effektiv zu bekämpfen. 

  • Beratung und Vertretung bei Ansprüchen, die Dritte gegen Sie erheben (zum Beispiel Unterlassung, Widerspruch gegen ihre Markenanmeldung). 

  • Beratung bei allen Fragen um das Internet, Domains, E-Commerce und Datenschutz und Digitalisierung. 

Beratungsbedarf im IP & IT Recht 

Heutzutage sind der Schutz und die Verteidigung des geistigen Eigentums fundamental für das Risikomanagement von Unternehmen. Die richtigen rechtlichen Schritte schützen die wertvollen Vermögenswerte Ihres Unternehmens, indem sie Innovationen, Markennamen und kreative Werke sichern und unrechtmäßige Nutzung durch Wettbewerber verhindern. Gleichzeitig ist die IT-Rechtsberatung unerlässlich, um Datenschutzbestimmungen zu erfüllen, IT-Verträge rechtssicher zu gestalten und sich vor Cyberangriffen zu schützen, was die umfassende rechtliche Absicherung und langfristige Stabilität des Unternehmens sicherstellt. 

IP und IT-Rechtsberatungen sind etwa in folgenden Fällen wichtig: 

  • Im Rahmen der Compliance bei Einführung neuer Gesetze und Verordnungen (DORA, Data Act). 

  • Im Falle einer beabsichtigten Unternehmenstransaktion. 

  • Zum Schutz Ihres geistigen Eigentums wie Ideen, Marken, Patente, Software. 

  • Bei der Erstellung oder dem beabsichtigen Abschluss von Verträgen und Lizenzierungen sowie bei der Beratung und Verhandlungen von Vereinbarungen und Technologie- und / oder Daten-Transfers. 

  • Bei der Ausarbeitung und Evaluierung von Datenschutzkonzepten und Management von Datenrisiken oder einem data breach. 

  • Im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen oder Verletzungen Ihrer Rechte durch andere Wettbewerber. 

Unsere IP & IT Expertise  

Wir streben eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Management-Team an, mit dem Ziel, Ihr Geschäft und Ihre Produkte zu verstehen und Ihre Interessen optimal zu vertreten. Unser Fokus im IP- und IT-Recht liegt speziell auf folgende Tätigkeitsbereiche: 

  • Verträge über die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, insbesondere Lizenz und Kooperationsverträge – Obwohl Urheberrechte als solche nicht übertragbar sind, ist es möglich, Lizenzen zu vergeben, d. h. das Recht, ein Werk unter genau festgelegten Bedingungen zu nutzen. Ein entsprechend ausgestalteter Lizenzvertrag legt den Umfang, das Gebiet und die Dauer der Rechte genau fest. Bei gemeinsam realisierten Projekten – z. B. in der Kreativbranche, der IT-Branche oder im Bereich Forschung und Entwicklung – ist es von entscheidender Bedeutung, klar zu regeln, wer in welchem Umfang die Ergebnisse der Arbeit nutzen darf. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Zusammenarbeit transparent und sicher ist. 

  • Rechtssichere Gestaltung von Lizenzverträgen im IT-Recht – Lizenzverträge müssen Rechte und Pflichten aller Parteien detailliert regeln, einschließlich Nutzungslizenzen, Wartung, Support und Haftungsfragen. Dabei müssen Missverständnisse vermieden und Inhalte präzise formuliert werden, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. 

  • Softwareentwicklungsverträge – Ein genau formulierter Vertrag für die Erstellung und Lieferung einer Software ist relevant, um Missverständnisse über den Prozess sowie rechtliche Streitigkeiten zu umgehen. 

  • Know-How-Verträge – In der IT teilen und übertragen Unternehmen oftmals technisches Wissen. Know-How-Verträge stellen den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum aller Beteiligten sicher, eine rechtlich stichhaltige Vertragsgestaltung minimiert das Risiko von Streitigkeiten und unbefugter Nutzung. 

  • Digitale Operationale Resilienz (DORA) - So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA. Außerdem führt DORA verschiedene Anforderungen an die Institute und Unternehmen in puncto Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz zusammen.  

  • Schutz von geistigem Eigentum – Urheber und Erfinder verfügen über exklusive Schutzrechte, um ihre schöpferischen Leistungen anzuerkennen und den Inhabern wirtschaftlichen Nutzen zu ermöglichen. Darum müssen diese Eigentumsrechte an immateriellen Vermögenswerten durch Anmeldung geschützt werden, um sie vor unerlaubter Nutzung abzusichern. 

  • Markenrecht – Marken kennzeichnen ein Produkt oder Dienstleistung (Logos, Namen, Slogan) und verleihen dem Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Unternehmen müssen ihren Marken registrieren, um sie zu schützen, außerdem sind im Markenrecht zivil- und strafrechtliche Regeln enthalten, die Inhaber bei Verletzungen des Markenrechts geltend machen können. 

  • Medienrecht – Das Medienrecht schafft rechtliche Rahmenbedingungen, welche die Produktion und Verbreitung von Inhalten umfasst (Rundfunk, Presse, Film, digitale Medien). Wesentlicher Bestandteil sind der Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, die Unternehmen berücksichtigen müssen. Verstöße können zu Klagen und Schadensersatzforderungen führen. 

  • Urheberrecht – Das Urheberrecht räumt dem Urheber das alleinige Recht ein, sein Werk verbreiten und vervielfältigen zu dürfen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen benötigt es rechtliche Beratung, um Schadensersatz zu fordern. Auch beim Erwerb von Lizenzen ist eine Beratung sinnvoll. 

  • Patente – Mit einem Patent stellt ein Inhaber rechtlich sicher, dass die geschützte Erfindung nicht ohne Erlaubnis produziert, genutzt oder verkauft werden darf. Eine Patentanmeldung muss detailliert und präzise ablaufen, um den vollen Schutzumfang zu gewährleisten und benötigt zudem eine umfassende Patentrecherche. 

  • Gebrauchsrecht – Das Gebrauchsrecht (oder auch Gebrauchsmusterrecht) stellt eine kostengünstige Alternative zum Patentschutz dar, bietet allerdings weniger Umfang. Gebrauchsrechte sind nützlich für Erfindungen, die vielleicht nicht den hohen Anforderungen an die Neuheit und Erfindungshöhe eines Patents entsprechen. 

  • Geschmacksmusterrecht – Dieses Recht bezieht sich auf die äußere Erscheinungsform von Produkten (Form, Farbe, Kontur, Oberflächenstruktur etc.). Inhaber erhalten das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen. 

  • Sofortige Erwirkung von einstweiligen Verfügungen auf Messen auch in den Messemetropolen – Eine einstweilige Verfügung kann dafür sorgen, dass der Betrieb von rechtsverletzenden Produkten eingestellt wird. Dies schützt die Rechteinhaber effektiv und verhindert weitere Schäden – und ist besonders wichtig in Messemetropolen, wo Produktpiraterie und unlautere Wettbewerbspraktiken häufig vorkommen. 

  • Domainrecht – Eine richtige Domain-Registrierung ist entscheidend, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Das Domainrecht stellt sicher, dass Domain-Namen keine Markenrechte verletzen und nicht für unlauteren Wettbewerb genutzt werden. 

  • E-Commerce-Recht – Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Online-Geschäftsmodell sowie ihre Praktiken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Grundlage bietet das E-Commerce-Recht, in dem Aspekte wie Vertragsabschluss, Verbraucherschutz, Datenschutz und elektronische Zahlungen geregelt werden. 

  • Datenschutz – Der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch und unbefugter Nutzung ist für Unternehmen rechtliche Vorgabe. Der Datenschutz unterliegt in Österreich dem Datenschutzgesetz (DSG) sowie europaweit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

  • Datenschutz Folgenabschätzung – Mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung bewerten Unternehmen die Risiken, die eine Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten von Personen mit sich bringt. Es müssen Auswirkungen der geplanten Datenverarbeitungen im Sinne des Datenschutzes evaluiert und passende Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.  

  • Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen – Diese Vereinbarungen legen fest, wie und in welchen geografischen oder sachlichen Bereichen die jeweiligen Rechte genutzt werden dürfen. Damit vermeiden Unternehmen Konflikte mit anderen Marken oder Geschäftsbereichen. 

  • Wettbewerbsrecht – Unternehmen müssen Geschäftspraktiken garantieren, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So umfasst das Wettbewerbsrecht Regelungen gegen unlauteren Wettbewerb, gewerbliche Schutzrechte und Vorgaben gegen Kartellbildungen. Das Wettbewerbsrecht ist auch ein wesentlicher Maßstab bei der Vertragsgestaltung, etwa im Bereich der Etablierung von Vertriebssystemen. 

Referenzen und Erfolgsgeschichten 

Wir stehen unseren Mandanten mit Expertise und Engagement im IP- und IT-Recht zur Seite. Im Folgenden finden Sie einige unserer erfolgreichen Mandate aus jüngster Vergangenheit. 

  • SDZLEGAL Schindhelm berät SALEOR COMMER bei Abschluss eines Vertrags über IT-Dienstleistungen für BREITLING  

Die Kanzlei SDZLEGAL Schindhlem hat ihren langjährigen Mandanten SALEOR COMMERCE bei der Aufnahme einer Zusammenarbeit im Bereich IT-Dienstleistungen für BREITLING, einem der führenden Unternehmen im Uhrenhandel, unterstützt. Die Beratung der Kanzlei umfasste die Verhandlung von Dienstleistungsverträgen und die entsprechende Regelung der geistigen Eigentumsrechte an den auf der Grundlage der Verträge geschaffenen Werken.  

  • SDZLEGAL Schindhelm berät eine Kapitalgruppe aus dem Automobilbereich bei der Umstrukturierung der IT-Struktur für Personalverwaltungssystem. 

Die Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm unterstützte ihren langjährigen Mandanten, einen Marktführer der Automobilbranche, bei mehrstufigen Maßnahmen zur Umstrukturierung der IT-Struktur und Einführung neuer Personal- und Lohnabrechnungssysteme. Die Beratung der Kanzlei umfasste die entsprechende Vorbereitung der IT-Strukturen und die Verhandlung von Verträgen mit dem neuen Lieferanten, einschließlich Verträgen über die Unterstützung bei unerwünschten Ereignissen.  

  • SDZLEGAL Schindhelm berät eine Kapitalgruppe aus dem Pharmabereich bei der Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einer Hochschule im Bereich Forschung und Entwicklung 

Die Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm unterstützte ihren langjährigen Mandanten aus der Pharmabranche bei der Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einer der führenden Hochschulen in Wrocław. Die Zusammenarbeit umfasste den Bereich der gemeinsamen Forschung an einem Projekt, was eine Reihe von Problemen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentumsrechts mit sich brachte, auch im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der Entwicklung von Lösungen. Die Beratung der Kanzlei umfasste die entsprechende Vorbereitung der Projektstruktur und die Absicherung des Kunden im Bereich des Urheberrechts und möglicher Patente. 

  • SDZLEGAL Schindhelm berät einen Mandanten aus der Halbleiterbranche bei der Schaffung einer Struktur für Laboruntersuchungen  

Die Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm beriet eines der Technologieunternehmen aus der Halbleiterbranche bei der Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einem renommierten Forschungszentrum in Deutschland. Gegenstand der Zusammenarbeit war die Analyse einer vom Mandanten entwickelten einzigartigen Lösung im Hinblick auf ihre kommerzielle Nutzung. Aufgrund der Sensibilität des Projekts waren sie für die Ausarbeitung eines MTA-Vertrags mit entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarungen für das Geschäftsgeheimnis des Mandanten unter Berücksichtigung der durchgeführten wissenschaftlichen Forschungen verantwortlich.  

Kontakt und Beratung 

Kontakt und Beratung Das IP/IT-Team von SDZLEGAL Schindhelm bietet Ihnen die volle Bandbreite der IP- und IT-rechtlichen Beratung, damit Ihre Innovationen sicher sind. Mit unseren Kanzleien in Wrocław, Warszawa und Gliwice kümmern wir uns darum, Ihre Rechte und Technologien zu schützen, zu nutzen und vor Gericht zu verteidigen.