Arbeitnehmer und Steuern

Arbeitnehmer und Steuern

Arbeitnehmerfragen sind untrennbar mit Steuer- und Beitragsfragen verbunden. Gesetzliche Bestimmungen sehen in dieser Hinsicht eine Reihe von Ausschlüssen und Befreiungen vor, die jedoch nicht immer miteinander vereinbar und transparent sind.

Zusatzleistungen an Arbeitnehmer, betrieblicher Sozialfonds

Die Gehälter und Löhne der Arbeitnehmer sind nur ein Element der Verknüpfung von Arbeitnehmerfragen und Steuern.

Weitaus größere Zweifel und Probleme in diesem Bereich wirft beispielsweise die Besteuerung von Benefits, die den Arbeitnehmern gewährt werden, oder Leistungen, die ihnen aus dem sog. betrieblichen Sozialfonds (poln.: FGŚP) ausgezahlt werden.

Diese Fragen sind nicht nur für Arbeitnehmer (Fragen der Besteuerung mit PIT und der Sozialversicherungsbeiträge), sondern auch für Arbeitgeber (Fragen der abzugsfähigen Ausgaben) von Bedeutung. Dies ist besonders wichtig, wenn die Leistungen Auftragnehmern/ Parteien von B2B-Verträgen gewährt werden. Denn die steuerlichen Aspekte können sich in solchen Fällen erheblich von denen unterscheiden, die für Arbeitnehmer gelten.

Dienstreisen / Entsendung von Arbeitnehmern

Die steuerlichen Folgen einer Dienstreise oder der Entsendung von Mitarbeitern werfen viele Fragen auf. Die uneinheitliche Rechtsprechung in diesem Bereich macht es in einigen Fällen erforderlich, alle mit der Entsendung zusammenhängenden Leistungen zu besteuern, was ihre Attraktivität erheblich mindert.

Diese Fragen sind noch komplizierter in Situationen, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeit von einem anderen Staat als Polen aus verrichtet. In einem solchen Fall wird nicht nur das polnische Recht relevant, sondern auch das internationale Recht (das in einigen Fällen die Besteuerung solcher Einkünfte nicht nur in Polen, sondern auch im Staat der Arbeitsverrichtung vorschreiben kann).

Unser Angebot

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie das Einkommen Ihrer Mitarbeiter besteuern sollen (nicht nur in Bezug auf das Arbeitsentgelt, sondern auch in Bezug auf gewährte Benefits, sonstige Zusatzleistungen oder verschiedene Arten von Dienstreisen bzw. Entsendung), und wenn Sie Zweifel haben, wie sich diese Leistungen auf die Abrechnungen des Arbeitgebers auswirken (u. a. in Bezug auf die Möglichkeit, sie als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben geltend zu machen), nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir laden wir Sie auch gerne ein, sich insoweit über das Dienstleistungsangebot unserer Abteilung für Arbeitsrecht zu informieren.

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