Quellensteuer (WHT)

Quellensteuer

In den meisten Fällen wird die Steuer von dem steuerpflichtigen Zahlungsempfänger gezahlt, das die Einkünfte erzielt (d.h. z.B. Zinsen für ein gewährtes Darlehen erhält).

In einigen Fällen ist diese Steuer jedoch von der Einkommens- oder Ertragsquelle an das Finanzamt abzuführen, d.h. vom Unternehmen, das das Arbeitsentgelt / die Darlehenszinsen / die Dividende usw. zahlt.

Pflicht zur Erhebung der Quellensteuer

Wenn also ein polnisches Unternehmen,

  • Dividenden an eine Muttergesellschaft mit Sitz außerhalb Polens zahlt;
  • ein Darlehen zurückzahlt, das von einem außerhalb Polens ansässigen Unternehmen gewährt wurde;
  • eine Vergütung für die Übertragung des Urheberrechts zahlt;
  • eine Vergütung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zahlt, der mit einem außerhalb Polens ansässigen Unternehmen geschlossen wurde;
  • Vergütungen für Rechts-/Buchhaltungs-/Beratungs-/Personaldienstleistungen zahlt, die von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Polens erworben wurden;

- kann verpflichtet sein, eine Quellensteuer (WHT - Withholding Tax) in Höhe von 20 % einzubehalten und an das polnische Finanzamt abzuführen.

Unser Angebot

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Quellensteuervorschriften anwendbar sind, oder wenn Sie Hilfe bei den komplexen Formalitäten benötigen, die damit verbunden ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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