Umweltschutz
Einer der Schwerpunktbereiche unserer Kanzlei ist das Umweltrecht. Die sich dynamisch verändernden nationalen und EU-Regelungen sowie die steigenden Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes machen es erforderlich, sicherzustellen, dass Investitionen und die laufende Geschäftstätigkeit von Unternehmen in vollem Umfang mit den geltenden Vorschriften im Einklang stehen.
Unsere Kanzlei unterstützt ihre Mandanten in allen Phasen des Investitionsprozesses und in ihrer operativen Tätigkeit, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umweltgenehmigungen und verwaltungsrechtlichen Haftung, und hilft ihnen dabei, Projekte im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung umzusetzen.
Im Bereich des Umweltschutzes umfassen unsere Tätigkeiten insbesondere:
- Unterstützung unserer Mandanten bei Kontrollen durch die Woiwodschaftsinspektion für Umweltschutz (WIOŚ) und andere Behörden;
- Rechtsberatung bei der Einholung einer integrierten Genehmigung, einer Umweltgenehmigung, der Genehmigungen im Rahmen des EU-EHS, wasserrechtlichen Genehmigungen;
- Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren;
- Vertretung in Strafverfahren wegen Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften (wir bieten Beratung von dem Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung vor Gericht);
- Beratung bei der Realisierung der Investitionen im Bereich der Installation von Anlagen;
- Durchführung der Audits von Betrieben und Verwaltungsbescheiden;
- Unterstützung beim Bau und der Modernisierung von Anlagen (u. a. im Bereich der Änderung der Verwaltungsbescheide, der integrierten Genehmigung);
- individuelle Schulungen.