Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Die Vielfalt der geschäftlichen Entscheidungen, die von Unternehmen getroffen werden, wie auch der Einfluss des wirtschaftlichen Umfelds führen oft zu Streitigkeiten. Im Rahmen unserer Kompetenzen beraten wir Sie nicht nur, wie solchen Streitigkeiten vorzubeugen ist, aber auch - wenn es so weit ist - wie sie zu lösen sind. Unser Expertenteam zeichnet sich durch fundiertes Fachwissen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Kapitalmarkt sowie Zivilprozessrecht aus. In den von uns geführten Verfahren vertreten wir Gesellschaften sowie Mehrheits- und Minderheitsaktionäre. Unsere Erfahrungen haben wir gewonnen, indem wir die kompliziertesten Eigentümerstreitigkeiten - sowohl in öffentlichen als auch in nichtöffentlichen Gesellschaften - geführt haben.
Wir wissen, dass die geschäftlichen Absichten der einzelnen Stakeholder, die sich an der Eigentümerstruktur eines Rechtsträgers beteiligen, recht unterschiedlich sind, deswegen beraten wir jeden Mandanten in individueller Weise unter Berücksichtigung der Besonderheiten seines Falles.

Wenn wir einen Rechtsstreit führen, legen wir großen Wert darauf, dem Mandanten auch als wirtschaftlicher Berater zur Seite zu stehen. Es ist uns klar, jede Streitbeilegung muss auch wirtschaftlichen Nutzen ergeben, da jeder die Möglichkeit haben sollte, sich aus einer Investition, die infolge ungünstiger Geschäftsentscheidungen für ihn unrentabel geworden ist, zu angemessenen Bedingungen zurückzuziehen.