Immobilien in Polen

Vermietung von Immobilien

Wenn Sie eine Immobilie in Polen haben und damit Einkünfte erzielen (z. B. wenn Sie sie vermieten), sind Sie verpflichtet, bestimmte Formalitäten in Polen zu erledigen und die damit verbundenen Steuern zu zahlen.

Nach internationalem Recht werden Einkünfte im Zusammenhang mit Immobilien in dem Staat besteuert, in dem sich die Immobilie befindet. Daher sind Einkünfte, die u. a. aus der Vermietung von in Polen gelegenen Immobilien erzielt werden, in Polen zu besteuern und abzuführen (unabhängig davon, aus welchem Staat der Immobilieneigentümer kommt).

 

Steuerpflichten

Die Einzelheiten dieser Abrechnungen hängen unter anderem von der Art der vermieteten Immobilie oder deren Bestimmung ab – für Wohnungen wird es eine andere Abrechnung geben als für Geschäftsräume.

In beiden Fällen kann es erforderlich sein, sich in Polen für Steuerzwecke registrieren zu lassen und regelmäßig die erforderlichen Erklärungen/Abrechnungen vorzulegen.

Unser Angebot

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Pflichten Sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen aus Ihrer Immobilie treffen, oder wenn Sie Unterstützung bei der komplexen Erledigung von Formalitäten benötigen, die damit verbunden sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

In diesem Zusammenhang laden wir Sie auch gerne ein, sich über das Dienstleistungsangebot unserer Abteilung für Immobilienrecht zu informieren.

Ausländische Mandanten