Formwechselnde Umwandlung und sonstige Umstrukturierung

Formwechsel und sonstige Umstrukturierung

Alle Transaktionen, die Anteile an einem Unternehmen betreffen haben steuerliche Konsequenzen. Diese können sowohl auf Seiten der formwechselnden/zu spaltenden Gesellschaft als auch auf Seiten ihrer Gesellschafter entstehen.

In vielen Fällen lässt die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B. in Bezug auf den Umfang des zu übertragenden Vermögens) die Steuerneutralität gewährleisten. Diese Fragen sollten jedoch geprüft und berücksichtigt werden, bevor diesbezügliche Handlungen unternommen werden.

Verkauf oder Einziehung von Geschäftsanteilen gegen Entgelt

Steuerfragen spielen auch beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus Unternehmen eine wichtige Rolle. Es gibt viele Möglichkeiten, eine solche Transaktion durchzuführen, die jeweils unterschiedliche steuerliche Folgen haben.

In einigen Fällen ist die Steuer höher, aber der Zeitpunkt der Zahlung wird verschoben. In anderen Fällen ist die Steuer niedriger, muss aber bereits zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses an das Finanzamt gezahlt werden. Es muss also jedes Mal die unter den gegebenen Umständen beste Entscheidung getroffen werden.

Finanzierung von Unternehmen, Umwandlung von Darlehen in Anteile

Auch bei der Entscheidung über die günstigste Form der Finanzierung von Unternehmen sind steuerliche Aspekte von großer Bedeutung.

Wie bei Transaktionen mit den Anteilen gibt es viele Möglichkeiten, Kapital in Unternehmen einzubringen, und jede führt zu einem anderen Ansatz bei der Besteuerung.

Unser Angebot

Wenn Sie also auf die vorteilhafteste Art und Weise eine Umwandlung durchführen, Ihre Anteile verkaufen oder Finanzmittel in Unternehmen einbringen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

In diesem Zusammenhang laden wir Sie auch gerne ein, sich über das Dienstleistungsangebot unserer Abteilung für Gesellschaftsrecht / M&A zu informieren.

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