Entsendung von Führungskräften / Mitarbeitern nach Polen

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen oder die Ausübung von Geschäftsführungsaufgaben in polnischen Unternehmen ist nicht nur mit Arbeitnehmerfragen, sondern auch mit Steuerfragen verbunden. Ein Großteil des Einkommens, das in solchen Situationen erzielt wird, ist in Polen zu versteuern.

Einkommen aus einem in Polen ausgeführten Arbeitsvertrag

Dies gilt unter anderem für Einkünfte aus Arbeit. Wird diese Arbeit von Polen aus ausgeführt, sollte das Einkommen nach polnischen Vorschriften versteuert werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber beispielsweise aus Deutschland stammen.

Einkommen von Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern polnischer Unternehmen

Ähnliche Regeln gelten bspw. für Personen, die als Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder in polnischen Unternehmen tätig sind. Die damit verbundenen Einkünfte sollten in den allermeisten Fällen in Polen besteuert werden, was auch Registrierungspflichten (z. B. die Einholung einer polnischen Steueridentifikationsnummer) mit sich bringt.

Unser Angebot

Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Land Sie Ihr Einkommen versteuern sollen, oder wenn Sie Hilfe bei komplexen Formalitäten benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

In diesem Zusammenhang laden wir Sie auch gerne ein, sich über das Dienstleistungsangebot unserer Abteilung für Arbeitsrecht zu informieren.

Ausländische Mandanten