Verrechnungspreise

Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen

Alle Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen (d. h. bspw. zwischen einem Unternehmen und seinem Anteilseigner oder zwischen Unternehmen mit einem gemeinsamen Anteilseigner) müssen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen (Fremdvergleichsgrundsatz, englisch: arm’s lenght principle).

Dies ist besonders wichtig bei grenzüberschreitenden Transaktionen, an denen Unternehmen aus verschiedenen Ländern beteiligt sind - solche Transaktionen ziehen die besondere Aufmerksamkeit der polnischen Steuerbehörden auf sich.

Besonders auf dem Prüfstand stehen Unternehmen, die geringe (oder sehr hohe) Einkünfte aus Dienstleistungen für im Ausland ansässige verbundene Unternehmen erzielen oder sehr hohe Zahlungen für immaterielle Dienstleistungen leisten (z. B. für das Recht, Marken wie Logos oder den Namen des Unternehmens zu verwenden).

Dokumentation der Verrechnungspreise

In einigen Fällen besteht auch die Pflicht, eine so genannte Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, die auf der Grundlage unabhängiger Daten bestätigt, dass der Wert der durchgeführten Transaktionen nicht künstlich erhöht oder zu niedrig angesetzt wurde.

Das Ergebnis der durchgeführten Analysen muss dem Finanzamt jedes Jahr mitgeteilt werden. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann nicht nur Folgen für die Nichtabgabe der entsprechenden Steuererklärungen haben, sondern auch dazu führen, dass das Finanzamt für strittige Transaktionen zusätzliche Körperschaftsteuer zur Zahlung festsetzt.

Unser Angebot

Wenn Sie Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, wenn Sie Zweifel an Ihren Verrechnungspreispflichten haben oder Unterstützung bei der umfassenden Behandlung formaler Fragen benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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