Familienstiftungen

Annahmen

Eine Familienstiftung ermöglicht es, solide Organisationsstrukturen zu schaffen und die Kontinuität der Unternehmenstätigkeit und den Schutz des Vermögens langfristig zu sichern.

Übertragung von Vermögenswerten auf eine Familienstiftung

Die Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung ist im Prinzip steuerfrei, aber in manchen Situationen kann es notwendig sein, zuvor abgezogene Steuern zu korrigieren.

Besteuerung von Stiftungen

Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit der Familienstiftung in dem im Gesetz angegebenen Umfang (z. B. Verkauf von Vermögenswerten, Vermietung von Immobilien, Beteiligung an Unternehmen, Anlage in Aktien) sind von der Besteuerung mit CIT befreit.

Sie werden erst dann besteuert, wenn sie an die Begünstigten ausgezahlt werden. Diese Lösung ähnelt daher vom Konzept her der so genannten estnischen CIT - sie ermöglicht die Anlage steuerfreier Mittel. Erfolgt keine Auszahlung von der Stiftung, so ist keine Steuer zu zahlen.

Die von der Stiftung zu zahlende Einkommenssteuer beträgt 15 % des ausgezahlten Betrags - sie kann nicht durch absetzbare Kosten oder Abschreibungen verringert werden.

Steuervermeidung

Am wichtigsten ist, dass eine Familienstiftung nicht ausschließlich als Instrument zur Steuervermeidung oder zur Verringerung der geschuldeten Steuern genutzt werden kann.

Dies bedeutet nicht, dass Familienstiftungen beispielsweise keinen Handel mit Geschäftsanteilen betreiben können. Diesbezügliche Maßnahmen sollten jedoch gut geplant, abgesichert und dokumentiert werden.

Unser Angebot

Wenn Sie eine Beratung zu Familienstiftungen, umfassende Unterstützung bei deren Gründung oder der Wahl der optimalen Form deren Nutzung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir laden wir Sie auch gerne ein, sich insoweit über das Dienstleistungsangebot unserer Abteilung für Gesellschaftsrecht / M&A zu informieren.

Polnische Mandanten