Wirtschaftsversicherungsrecht

Die Abteilung des Rechts der wirtschaftlichen Versicherungen bietet Rechtsberatung in folgendem Umfang an:

  • Analyse und Aushandlung von Versicherungsverträgen;
  • Vertretung vor den Gerichten und dem Obersten Gericht in Streitigkeiten, die die Versicherungsverträge betreffen
  • Vertretung der Versicherungsunternehmen im Verfahren vor den Aufsichtsorganen;
  • Rechtsberatung während des Gründungs- und Restrukturierungsvorganges der Unternehmer auf dem Versicherungsmarkt- Versicherungsgesellschaften, Versicherungsvermittler, Finanzvermittler und andere;
  • Rechtsanalyse und Aushandlung von Agenturverträgen, Wertpapierverträgen und Outsourcing-Verträgen;
  • Restrukturierung von Forderungen aus dem Wertpapierbestand der Versicherungen