Spezialwirtschaftszonen

Die Tätigkeit eines Unternehmers als Investors in einer SWZ ermöglicht es ihm, Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer (PIT) oder Körperschaftssteuer (CIT) zu erhalten. Grundsätzlich hängt der Höchstbetrag dieser Beihilfen vom Status des betreffenden Unternehmens (KMU oder Großunternehmer) und dem Standort der geplanten Investition ab. Des Weiteren  müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, darunter das Verausgaben  der  gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträge für das Vorhaben, eine Zunahme der Beschäftigung und die Erfüllung zusätzlicher qualitativer Voraussetzungen, u.a. in Bezug auf Produktionsprinzipien, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten oder die Mitarbeiterbetreuung.

Grundlage für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen wiederum ist derzeit die Erlangung eines sogenannten Förderbescheides durch den Unternehmer. In der vor dem 30. Juni 2018 geltenden Rechtslage musste ein Zonenunternehmer hingegen über eine sogenannte Zonenbewilligung verfügen. Beide Instrumente sind weiterhin im Rechtsverkehr.

Es ist wichtig zu bedenken, dass mit Zonenbeschlüssen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden sind. Die Erfüllung der sich daraus ergebenden Bedingungen kann, insbesondere in der postpandemischen Realität, erschwert sein, und dies ist notwendig, um die Vorteile der Zonenbewilligung oder des Förderbescheides zu nutzen. Die Nichteinhaltung der Bedingungen eines Zonenbeschlusses bewirkt, dass die oben genannten Steuervorteile nicht in Anspruch genommen werden können, sie kann aber auch zur Zahlung nicht gezahlter Steuer auf Einkommen nebst Zinsen führen. In einigen Fällen kann ein Verstoß gegen den Zonenbeschluss sogar zur Folge haben, dass der Unternehmer zur Rückzahlung von Fördermitteln verpflichtet ist, die er in Wirklichkeit nie erhalten hat, wobei es sich um Beträge in Höhe von Millionen Zloty handeln kann.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Unternehmer in jeder Phase ihrer Zonenaktivität, v.a.:

  • wir prüfen den Status des Unternehmers und die Bedingungen seiner geplanten Investition im Hinblick auf die Möglichkeit, einen Förderbescheid zu beantragen;

  • wir beraten, wie die geplante Investition geändert werden kann, um einen Förderbescheid zu erhalten;

  • wir prüfen die Nützlichkeit eines weiteren Förderbescheides in der tatsächlichen und rechtlichen Lage des betreffenden Unternehmers;

  • wir unterstützen bei der Vorbereitung des Antrags auf einen Förderbescheid mit den dazugehörigen Unterlagen;

  • wir treten als Bevollmächtigte des Unternehmers in der Phase der Erlangung des Förderbescheids auf;

  • wir unterstützen den Unternehmer bei der Umsetzung der Zonenbeschlüsse, auch bei den entsprechenden Kontrollen;

  • wir unterstützen den Unternehmer fortlaufend im Kontakt mit den zuständigen Stellen der Verwaltungsorgane der SWZ;

  • wir vertreten die Unternehmer in allen Angelegenheiten, die mit den Zonenbeschlüssen zusammenhängen, einschließlich deren Erlöschen, Änderung oder Rücknahme.

  • wir führen AUDITS der im Besitz des Unternehmers befindlichen Zonenbeschlüsse durch, in deren Rahmen wir:

    • die Bedingungen des Bescheides gegenüber der tatsächlichen Lage des Unternehmers überprüfen;
    • die Risiken im Zusammenhang mit potenziellen Verstößen gegen die Zonenbeschlüssen bewerten;
    • beraten, wie das Risiko einer Rückerstattung der Mittel vermieden werden kann und mögliche Lösungen vorschlagen;
    • entsprechende Anträge an den Minister für Entwicklung und Technologie (Minister Rozwoju i Technologii) vorbereiten und den Unternehmer in Verfahren zur Änderung der Zonenbescheide vertreten, um das Zahlungsrisiko für ihn zu beseitigen.