Ausländische Investitionen

Die rechtliche Betreuung von ausländischen Investitionen ist ein spezifischer Zweig unserer Tätigkeit in der Kanzlei. Dies macht Rechtsanwälte erforderlich, die in dem polnischen Recht gewandt sind, aber auch ihr rechtliches Wissen in dem Land der Investoren anwenden, entsprechende Lösungen präsentieren, Beziehungen im gesellschaftlich-wirtschaftlichen Bereich pflegen und die gleichzeitig einen gewissen geschäftlichen Instinkt aufweisen.

Unsere Kanzlei hat die entsprechende Erfahrung im Bereich der ausländischen Investitionen des Kapitals und der Industrie in unterschiedlichen Branchen. Wir arbeiten ferner mit Investoren zusammen, die in allen Regionen der Welt tätig sind- zu nennen sind hier England, Frankreich, Italien, Spanien, die Vereinigten Staaten, Schweden, Ukraine, Deutschland, Österreich, Japan, Niederlande und Irland.

Um einen reibungslosen Ablauf ausländischer Investitionen zu ermöglichen, ist es unerlässlich, perfekte Kenntnisse fremder Sprachen zu besitzen. Deshalb stehen unserer Mandantschaft zwei Abteilungen zur Verfügung, die englisch- und die deutschsprachige Abteilung, in welchen Juristen in beiden Sprachen konsultiert werden können.

Wir haben bereits zahlreiche greenfield-Investitionen betreut sowie Ausbauprojekte von bereits tätigen Unternehmen.

Im Bereich der ausländischen Investitionen bieten wir insbesondere an:

  • Beratung bei der Wahl der geeignetsten Investitionsmöglichkeit bis hin zur Begleitung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit;
  • Durchführung aller Verfahren, die zur Anmeldung der allgemeinen wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich sind;
  • Hilfe bei dem Erwerb und der Bewirtschaftung von Immobilien;
  • Rechtliche Beratung bei Fusionen und Übernahmen;
  • Rechtliche Unterstützung in dem Erwerb von Finanzierungsmitteln;
  • Rechtliche Unterstützung bei der Bindung an lokale Investoren in den Gebieten der sog. Sonderwirtschaftszone;
  • Analyse und Beratung im Bereich der rechtlichen Aspekte bei der Gewinnung von Personal