Abfallwirtschaftsrecht
Eines der schnellst entwickelten Tätigkeitsgebiete unserer Kanzlei ist die Abfallwirtschaft. Polen ist nach dem Beitritt zur Europäischen Union zur Wiederherstellung einer bestimmten Masse von Bioabfällen verpflichtet. Dies drängt zu Investitionen im Bereich der Installation von Abfallwiederaufbereitungsanlagen, insbesondere im Bereich der thermischen und biologisch-mechanischen Umwandlungen der Abfälle. Auf der anderen Seite ist zu erkennen, dass sich seit vielen Jahren das ökologische Bewusstsein der abfallproduzierenden Unternehmen positiv entwickelt. Die Reduzierung der Abfallproduktion und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle gewinnt für sie stetig an Bedeutung. Als Kanzlei bemühen wir uns, unsere Mandanten bei der Verwirklichung der von der EU entwickelten Idee der „Recyclingbevölkerung“ zu unterstützen. Aufgrund dessen betreuen wir Abfallproduzenten bei der Erteilung von Genehmigungen des Abfallwirtschaftprogrammes sowie die Unternehmer, die sich generell mit der Abfallwirtschaft befassen.
Im Rahmen unserer Beratung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft umfassen unsere Tätigkeiten insbesondere:
- Unterstützung unserer Mandanten bei Kontrollen durch die Woiwodschaftsinspektion für Umweltschutz (WIOŚ) und andere Behörden;
- Rechtsberatung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens v.a. aufgrund des Abfallgesetzes, des Gesetzes über die Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden und des Umweltschutzgesetzes;
- Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie in Verfahren vor der Nationalen Beschwerdekammer (KIO);
- Vertretung in Strafverfahren wegen Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften (wir bieten Beratung von dem Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung vor Gericht);
- Beratung in Fragen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ab dem Zeitpunkt der Anhaltung des Transports durch Verwaltungsbehörden (z.B. Aufsichtsbehörde für den Straßenverkehr, Zoll- und Finanzamt), Vertretung vor Verwaltungsbehörden (Hauptinspektion für Umweltschutz (GIOŚ), Aufsichtsbehörde für den Straßenverkehr, Zoll- und Finanzamt), in Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach der Anhaltung des Transports, Beratung hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen nach der Rückführung des angehaltenen Transports in das Versandland, Vertretung vor Strafverfolgungsbehörden in Angelegenheiten der illegalen grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen;
- Beratung bei der Realisierung der Investitionen im Bereich der Installation von Anlagen;
- Beratung bei der Einholung von öffentlich-rechtlichen Aufträgen, darunter auch „grüne Aufträge“, insbesondere für Siedlungsabfallwirtschaft, Reinigung der Straßen während der Winter- und Sommerzeit, Rekultivierung der Abfallanlagen;
- Vorbereitung und Aushandlung von Verträgen im Bereich der Abfallwirtschaft;
- Durchführung der Audits von Betrieben und Verwaltungsbescheiden;
- Unterstützung beim Bau und der Modernisierung von Anlagen (u. a. Aktualisierung des Woiwodschaftsplans für Abfallwirtschaft (WPGO), Planungsunterlagen, Einholung von Baugenehmigungen);
- individuelle Schulungen (z. B. Vorbereitungen auf eine Kontrolle durch die WIOŚ).
Unsere Kanzleiabteilung der Abfallwirtschaft betreut unsere Mandanten bei zahlreichen Investitionen im Bereich der Abfallwirtschaft, die von staatlichen Naturschutzfonds mitfinanziert wurden, darunter auch den Bau der größten Abfallsortierungsanlage Polens.