Hinweisgeber im guten Glauben weiterhin nicht ausreichend geschützt

Hinweisgeber ist eine Person, die handelnd im guten Glauben und im Interesse des Gemeinwohls Missstände und unethische Verhalten am Arbeitsplatz oder im beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt und sich zugleich dem Mobbing, Arbeitsverlust oder der beruflichen Ausgrenzung aussetzt.

Whistleblower werden in Polen als Denunzianten angesehen. Im Übrigen fehlen Vorschriften zur Regelung ihrer Rechte und Pflichten, mit denen sie entsprechenden Schutz erhalten können. Es stellen sich daher Fragen, ob Arbeitnehmer eventuelle Unregelmäßigkeiten am Arbeitsplatz dem Arbeitgeber, handelnd in dessen Interesse, mitteilen sollen.

Welche Vorteile ergeben sich daraus, dass der Arbeitgeber einen Hinweisgeber im Betrieb hat? Und wie soll sich der Erstere verhalten, wenn er über Missstände in Kenntnis gesetzt wird? Auf all diesen Fragen antwortet Frau RA Katarzyna Gospodarowicz in ihrem Beitrag in der polnischen Tageszeitung Rzeczpospolita vom 9. April 2015.

Beitrag in polnischer Sprache unter dem Link.