Insolvenzverfahren

Nicht jede Krise kann aufgehalten werden. Wir unterstützen jedoch unsere Mandanten dabei, aus jeder Notlage herauszukommen. Ist das Insolvenzverfahren nicht mehr abzuwenden und muss Insolvenzantrag gestellt werden, bieten wir umfassende Beratung und Unterstützung, von der rechtlichen und finanziellen Unternehmensprüfung an, über die Erstellung des Antrags samt Anlagen, bis hin zur Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren. Wir übernehmen auch die Insolvenzverwalterfunktion in bereits anhängigen Insolvenzverfahren.

In bestimmten Fällen kann das Insolvenzverfahren über das Gesellschaftsvermögen auch negative Folgen für Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschafter haben. Wir unterstützen sie in Haftungsfällen, in Strafsachen und finanzstrafrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus übernehmen wir die Vertretung bei Verfahren wegen Gewerbeuntersagung. Wir zeigen auf, wie Haftungsfälle optimal zu vermeiden sind.

Wir nehmen auch Interessen der Gläubiger im Zuge der Insolvenzverfahren wahr. Unsere Unterstützung reicht insoweit von der Anmeldung der Forderung und Stellung des Insolvenzantrags bis hin zur Erstattung einer Strafanzeige. Wir vertreten Geschäftspartner des insolventen Schuldners bei der Arbeit des Gläubigerrates und der Gläubigerversammlung, aber auch in Schadenersatzverfahren und Strafprozessen. Wir beraten Unternehmer auch dabei, sich vor dem Risiko einer eventuellen Insolvenz des jeweiligen Vertragspartners bestmöglich zu schützen.

Im Rahmen der Schindhelm-Allianz bieten wir umfassende Beratung auch bei internationalen Insolvenzverfahren. Wir unterstützen Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Schuldner in ganz Europa.