Verträge über den Bau der Südumgehung Warschau können endlich abgeschlossen werden - SDZLEGAL SCHINDHELM vertrat erfolgreich ihren Mandanten im Beschwerdeverfahren

Der Mandant SDZLEGAL SCHINDHELM, ein führender Dienstleister für Bauüberwachung, wurde in der Ausschreibung über das Projektmanagement hinsichtlich des Baus der Südumgehung von Warschau als Bestbieter ausgewählt.

Mit dem Urteil vom 17. November 2015 wies das Bezirksgericht Warschau die Beschwerde eines anderen Wettbewerbers ab und bestätigte damit, dass die Auftragsvergabe an den Mandanten SDZLEGAL SCHINDHELM ordnungsgemäß erfolgt ist.

Das Gericht gab der Argumentation von SDZLEGAL SCHINDHELM statt und stellte fest, dass eine wirksame Bereitstellung von wirtschaftlichen Kapazitäten durch einen Dritten zugunsten des Bieters nicht immer im Rahmen eines Subunternehmerverhältnisses erfolgen muss. Zulässig sind auch andere Kooperationsformen, soweit sie nur dem Charakter der bereitgestellten Kapazitäten und den Umständen des gegebenen Verfahrens entsprechen.

Das ergangene Urteil lässt das monatelang dauernde Verfahren endlich beenden und Bau- und Bauüberwachungsverträge zwischen dem öffentlichen Auftraggeber - der Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen (GDDKiA) und den als Bestbieter ausgewählten Auftragnehmern abschließen. Die Entscheidung ist ebenfalls für das ganze polnische Vergabesystem von zentraler Bedeutung.

Das Berufungsverfahren vor der Landesberufungskammer und das Beschwerdeverfahrens vor dem Bezirksgericht Warschau haben Partnerinnen SDZLEGAL SCHINDHELM, RAin Katarzyna Skiba-Kuraszkiewicz und RAin Anna Specht-Schampera, erfolgreich durchgeführt.