SDZLEGAL SCHINDHELM berät im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Am 17. September 2013 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen Bescheid in Sachen der Beschwerde eines Mandanten der SDZLEGAL SCHINDHELM erlassen, welche gegen die Regierung der Republik Polen wegen Verletzung des Verteidigungsrechts im Beschwerdeverfahren eingelegt wurde. In seiner Entscheidung hat der Gerichtshof nach Maßgabe des Art. 37 § 1 und Art. 39 der Menschenrechtskonvention eine gütliche Einigung der Rechtssache festgehalten und zugunsten des Beschwerdeführers einen durch beide Parteien vereinbarten Schadensersatz zuerkannt.

Der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war RA Dr. Wojciech Dubis, der bei SDZLEGAL SCHINDHELM die Abteilung für Prozessführung leitet.