Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM Frau RA Anna Specht-Schampera als Rechtsexpertin des Rates der Vertreter von Regionalen Behandlungsanlagen für Siedlungsabfall

Es freut uns mitteilen zu können, dass die Partnerin der SDZLEGAL SCHINDHELM Frau RA Anna Specht-Schampera zur Rechtsexpertin des Rates der Vertreter von Regionalen Behandlungsanlagen für Siedlungsabfall (poln. abgekürzt: RIPOK) ernannt wurde und somit den engen Kreis von Spezialisten für Abfallwirtschaftsrecht verstärkt hat.

Was ist RIPOK:

Mit dem novellierten Gesetz über Sauberkeit und Ordnungshaltung in den Gemeinden wurde die Verantwortung für den Aufbau des Abfallwirtschaftssystems nun vor allem den Kommunen übertragen. Allerdings stehen die Regionalen Behandlungsanlagen für Siedlungsabfall (RIPOK) im Mittelpunkt des neuen Systems. Bei der Planung der effizienten Umsetzung eines Abfallwirtschaftssystems auf regionaler Ebene sollten daher Erfahrungen der Betreiber gegenwärtig agierender Abfallverwertungsanlagen wie auch der Bauherren, die sich auf die Errichtung neuer Anlagen vorbereiten, in Betracht gezogen werden.

DER RAT DER VERTRETER VON REGIONALEN BEHANDLUNGSANLAGEN FÜR SIEDLUNGSABFALL – (poln. abgekürzt: Rada RIPOK) ist eine Initiative, deren Ziel die ständige Überwachung der Umsetzung von novellierten Vorschriften des Abfallwirtschaftsrechts ist.