COVID-19 - Termin für den Beginn des obligatorischen Verfahrens zur Aktien-Dematerialisierung durch Aktiengesellschaften und Gesellschaften auf Aktien

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf hinweisen, keine der rechtlichen Regelungen, die als COVID-19-Gegenmaßnahmen eingeführt worden sind, ändern den Termin für den Beginn des obligatorischen Verfahrens zur Aktien-Dematerialisierung durch Aktiengesellschaften und Gesellschaften auf Aktien ab. Zur Erinnerung: die Vorstände dieser Gesellschaften haben, unter Androhung der bestimmten Haftung, bis zum 30. Juni 2020 angemessene Verträge über Führung des Registers der Aktionäre zu schließen und die Aktionäre zum ersten Mal aufzufordern, Aktienurkunden bei der Gesellschaft einzureichen. Was dabei wichtig ist: die erste Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden bei der Gesellschaft kann nicht dem Vertragsschluss über Führung der Registers mit dem entsprechenden Rechtssubjekt vorausgehen. Ausführlichere Informationen hinzu sind der rechtlichen Meldung, vorbereitet durch die Abteilung Gesellschaftsrecht bei SDZLEGAL Schindhelm zu entnehmen.