Schindhelm 365 – Das neue Investitionskontrollgesetz (26.06.2020)

Zum Schutz der Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen hat die EU mit dem neuen Investitionskontrollgesetz einen Kontrollrahmen für Direktinvestitionen aus dem EU-Ausland in europäische Unternehmen geschaffen. Mit den am 26.03.2020 veröffentlichten „Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen“ ruft die EU-Kommission zur Überprüfung ausländischer Investitionen auf, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, die als Folge von ausländischen Direktinvestitionen im Gesundheitswesen oder in verwandten Wirtschaftszweigen wie Forschungseinrichtungen entstehen könnten. SAXINGER Rechtsanwältin und Partnerin Dr. Christina Hummer hat das neue Gesetz unter die Lupe genommen und klärt unter anderem darüber auf, welche Transaktionen betroffen sind und welche praktischen Auswirkungen das Investitionskontrollgesetz auf die Transaktionspraxis hat.


Bitte beachten Sie: Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen nur zur ersten Information und Orientierung. Eine eingehende Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Für eine solche stehen wir gerne zur Verfügung.