Rechtsanwaltskanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM vertrat erfolgreich ihren Mandanten im Vergabeverfahren für den Bau der Schnellstraße S7 Ostróda Północ – Ostróda Południe.

Die polnische Landesberufungskammer urteilte im November 2014, dass bei dem Bestbieter ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorlag und ordnete dem Auftraggeber an, das gewählte günstigste Angebot sowie ein anderes Angebot abzulehnen. Das Bezirksgericht Olsztyn hat die Beschwerde des Bestbieters und des anderen abgelehnten Bieters gegen das Urteil der Landesberufungskammer nun abgewiesen.

Im öffentlichen Auftragsverfahren für den Bau der Schnellstraße S7 im Abschnitt Ostróda Północ - Ostróda Południe einschließlich der Umgehung von Ostróda hat der Auftraggeber - die polnische Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen (poln. GDDKiA) - im Oktober 2014 die Bietergemeinschaft unter Führung von Salini als Bestbieter gewählt. Das günstigste Angebot in der Ausschreibung belief sich auf fast 1 Milliarde PLN brutto.

Daraufhin legten zwei an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter eine Berufung gegen die Entscheidung des Auftraggebers bei der Landesberufungskammer ein.

In der betreffenden Ausschreibung vertrat SDZLEGAL SCHINDHELM einen der größten Baukonzerne in Polen und erhob in dessen Namen eine Berufung. Nach Überprüfung des Sachverhaltes gab die Berufungskammer dem Einspruch unseres Mandanten statt und entschied über die Ablehnung des gewählten Angebots wegen des ungewöhnlich niedrigen Preises. Den Einspruch der anderen Berufungsführerin hat die Berufungskammer abgelehnt, indem sie die Entscheidung des Auftraggebers über die Ablehnung des Angebots wegen Nichtübereinstimmung mit den Auftragsbedingungen aufrechterhalten hat.

Zwei Bieter, deren Angebote abgelehnt wurden, legten Beschwerden gegen die Entscheidung der Landesberufungskammer ein. Diese wurden durch das Bezirksgericht Olsztyn abgewiesen. Infolge des Urteils wurde der Auftrag an den durch SDZLEGAL SCHINDHELM vertretenen Mandanten vergeben.

Das Berufungsverfahren vor der Landesberufungskammer haben im Namen unseres Mandanten Frau RA Anna Specht-Schampera, Leiterin der Abteilung für Vergaberecht, sowie Frau RA Katarzyna Skiba-Kuraszkiewicz – beide Partnerinnen bei SDZLEGAL SCHINDHELM und erfahrene Expertinnen für Vergaberecht – durchgeführt. Am Beschwerdeverfahren vor dem Bezirksgericht war Herr Dr. Wojciech Dubis – Partner und Leiter der Abteilung für Prozessführung – erfolgreich beteiligt.

Der Auftragswert beträgt 1,318 Milliarde PLN brutto. Im Rahmen des Auftrags werden eine 9,7 km lange Straße mit zwei Fahrbahnen, zwei Straßenknoten und die Umgehung von Ostróda gebaut.