Oberste Rechnungsprüfungsbehörde überprüft Windparks

Vertreterin des Breslauer Büros der Obersten Rechnungsprüfungsbehörde (poln. abgekürzt NIK) kündigte an, dass die Rechnungsprüfungsbeamten demnächst kontrollieren werden, ob Rechtsvorschriften, Grundsätze des Umweltschutzes sowie örtlich geltende Einschränkungen in Bezug auf die Belästigung der Bewohner bei der Standortplanung und Errichtung der Windparks beachtet werden.

Die Kontrolle soll 65 Rechtsträger in 10 Woiwodschaften: Niederschlesien, Lebus, Lodsch, Masowien, Vorkarpaten, Podlachien, Pommern, Schlesien, Großpolen und Westpommern betreffen.

Gegenstand der Kontrolle werden vor allem die Beachtung der Prozeduren zur Aufstellung der Planunterlagen durch Gemeinden sowie die Rechtmäßigkeit der verwaltungsrechtlichen Bescheide der Woiwoden, Landräte, Bauaufsichtsinspekteure betreffend die Errichtung von Windparks sein. Oberste Rechnungsprüfungsbehörde wird auch ermitteln, in welchem Maße die jeweiligen Selbstverwaltungsgewalten die Beteiligung der Bewohner an dem Verwaltungsverfahren zur Erlangung der Genehmigungen für die Errichtung der Windfarmen gewährt haben.