"Made in Poland" – Wie verlässlich sind Herkunftsangaben?

In Polen gibt es nur einige wenige Entscheidungen im Hinblick auf Herkunftsbezeichnungen. Dies ergibt sich daraus, dass die Europäische Kommission insgesamt 44 Produktangaben aus Polen entweder als Ursprungsbezeichnungen (10), geographische Herkunftsangaben (24) oder garantiert traditionelle Spezialitäten (10) registriert hat. Den Angaben des polnischen Patentenamtes ist zu entnehmen, dass 2019 nur eine einzige geographische Herkunftsangabe zur Eintragung angemeldet wurde.

Eine umfangreichere Rechtsprechung existiert zum Thema der Eintragungsfähigkeit einer Marke mit Herkunftsbezeichnung. Hersteller versuchen zunehmend Herkunftsbezeichnungen als Marke anzumelden. In der Vergangenheit war eine Markeneintragung der Herkunftsangabe jedoch wesentlich liberaler. Eine Wende brachte die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Windsurfing Chiemsee“. Seither ist es wesentlich schwieriger eine solche Eintragung in Polen durchzuführen. Die Streitigkeiten betreffend der Eintragungsfähigkeit von Herkunftsbezeichnungen als Marken beziehen sich in der Regel auf:

  • die Aspekte der primären Unterscheidungskraft bzw. der sekundären Unterscheidungskraft der Marke;
  • die Zustimmung der zuständigen Behörde zur Verwendung der Bezeichnung (beispielsweise zur Benutzung der Namen oder Symbole der jeweiligen Stadt oder Region);
  • die Feststellung der Voraussetzungen für die Eintragung einer Bezeichnung mit Herkunftsangaben als eine Marke.

In einer interessanten Entscheidung des Woiwodschaft-Verwaltungsgerichts Warschau (Az. VI SA/Wa 333/05) beispielsweise hat das Gericht die Entscheidung des Patentenamtes zur Ablehnung des Antrags auf die Eintragung einer Marke mit der Bezeichnung „kaschubisch“ [Kaszubski] aufrechterhalten. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bezeichnung „kaschubisch“ im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht ausreichend unterscheidungsfähig und gilt nur als eine Information, wo die betroffenen Waren hergestellt werden. Darüber hinaus bezieht sich die Bezeichnung „kaschubisch“ auf eine große Region im Norden Polens, und die Eintragung einer Marke mit dieser Bezeichnung zugunsten eines Unternehmens würde die Tätigkeit anderer lokaler Unternehmen benachteiligen, die diese Bezeichnung damit nicht benutzen könnten.