Legal Alert Restrukturierung und Insolvenz

Ab 23. Juni 2020 steht den kriselnden Unternehmern eine neue Sanierungsmöglichkeit zur Verfügung – das vereinfachte Restrukturierungsverfahren. Es ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren mit einer minimalen Gerichtsbeteiligung, in dem der Schuldner vor der individuellen Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger vielfältig geschützt wird. Einen solchen Schutz sieht kein derzeit verfügbares außergerichtliches Restrukturierungsverfahren vor. Die Verfahrenseröffnung ist nur bis zum 30. Juni 2021 möglich. Obwohl das neue Verfahren als eine Sonderlösung zur Bekämpfung der COVID-19-Krise eingeführt wurde, können es auch die Unternehmer in Anspruch nehmen, deren schwierige finanzielle Situation nicht mit der COVID-19-Epidemie verbunden ist.

Mehr dazu können Sie in unserem neuen Legal Alert Restrukturierung und Insolvenz lesen.

Für Fragen steht die Autorin – @Aleksandra Krawczyk – gerne zur Verfügung.