Hoher Schadenersatz für den Mandanten der Kanzlei aus der Immobilienbranche wegen dem Erlass des örtlichen Raumordnungsplans

Dank des Einsatzes von SDZLEGAL SCHINDHELM bestätigte das Bezirksgericht in Wrocław, dass die Gemeinde beim Erlass eines örtlichen Raumordnungsplans die Folgen der Einführung eines Planungsaktes für den Wert der auf diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sorgfältig prüfen soll. Im Hinblick auf die Minderung des Grundstückswerts beim Erlass des örtlichen Raumordnungsplans sprach das Gericht im noch nicht rechtskräftigen Urteil von der Gemeinde für den Mandanten ca. 6,5 Mio. PLN samt Zinsen zu. Der Mandant war durch Frau RAin Agnieszka Łuszpak-Zając, Partnerin bei SDZLEGAL SCHINDHELM und Frau RAin Kinga Słomka vertreten.