Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft – Business-Frühstück SDZLEGAL SCHINDHELM

Die Britisch-Polnische Handelskammer zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM laden Sie zu einem Business-Frühstück zum Thema: "Wie kann die Haftung der Gesellschafter einer OHG ausgeschlossen bzw. beschränkt werden?" ein.

Zur Zeit gibt es in Polen über 40.000 eingetragene offene Handelsgesellschaften. Für viele Unternehmer ist dies nach wie vor die kostengünstigste Grundform der wirtschaftlichen Tätigkeit. Oft entwickeln sich kleine Familiengeschäfte im Laufe der Zeit zu einem Unternehmen, mit dessen Tätigkeit ein ernstes geschäftliches Risiko verbunden ist. Das ist dann der Zeitpunkt, an dem man darüber nachdenken soll, wie die persönliche Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft für ihre Verbindlichkeiten beschränkt bzw. ausgeschlossen werden kann.

Über die Haftungsgrundsätze der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, insbesondere darüber, wie man die Haftung ausschließen bzw. beschränken kann, wollen wir beim kommenden Business-Frühstück SDZLEGAL SCHINDHELM, das zusammen mit der Britisch-Polnischen Handelskammer veranstaltet wird, sprechen. Das Frühstück SDZLEGAL SCHINDHELM bietet nicht nur die Gelegenheit zur sachlichen Diskussion und Klärung jeglicher Fragen direkt mit den Rechtsanwälten von SDZLEGAL SCHINDHELM, sondern auch die Chance, Informationen und Erfahrungen auszutauschen und Geschäftskontakte zu anderen Unternehmern aufzunehmen.

Ort: Sitz der Rechtsanwaltskanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM – Wrocław, Plac Solny 16; 1. Stock

Termin: 11. 12.2012, 9.00 – 11.00 Uhr

Kosten: Die Teilnahme am Frühstück ist kostenlos.

Zu beachten: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung bis spätestens 9. Dezember 2012 an: tomasz.szarek@sdzlegal.pl