Erfolgreiche Kassationsklage vor dem Obersten Gericht Warschau

SDZLEGAL SCHINDHELM vertritt einen ehemaligen Polizeibeamten des hohen Dienstgrades aus einer niederschlesischen Stadt. Unser Mandant wurde wegen Straftaten der Bestechung falsch beschuldigt, für beinahe zwei Monte in Untersuchungshaft angehalten und anschließend rechtskräftig freigesprochen. Die Kanzlei beantragte einen Schadensersatz in Höhe von 250.000 PLN, wovon Breslauer Gerichte nur 30.000 PLN rechtskräftig zuerkannt haben.

Rechtsanwälte SDZLEGAL SCHINDHELM erhoben eine Kassationsklage, mit der sowohl die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens (die Einwendung betraf oberflächliche Prüfung der Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts), als auch die Angemessenheit der zuerkannten Entschädigung aus Sicht des vom Antragsteller erlittenen Unrechts beanstandet wurde. Nach Überprüfung der Kassationsklage gab der Strafsenat des Obersten Gerichts der vorgeführten Argumentation vollumfänglich statt, hob mit dem Urteil vom 9. April 2015 die Entscheidung des Berufungsgerichts Breslau auf und ordnete ihm eine erneute Sachprüfung an.