Erfolg der Rechtsanwaltskanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM im Beschwerdeverfahren vor dem Bezirksgericht Posen gegen das Urteil der Landesberufungskammer

Im Rahmen eines öffentliches Auftrags über die Fortführung des Baus der Umgehung von Czarnków hat der Auftraggeber - Wielkopolski Zarząd Dróg Wojewódzkich w Poznaniu (dt. Verwaltungsbehörde für Woiwodschaftsstraßen von Großpolen mit Sitz in Posen) im November 2014 den Bestbieter wegen angeblicher Nichterfüllung der Ausschreibungsbedingungen ausgeschlossen. Nach Auffassung des Auftraggebers wies der Bieter technische Kapazitäten nicht nach. Im Übrigen wurde sein Angebot wegen Nichtübereinstimmung mit den Auftragsbedingungen und Fehler bei der Ermittlung von Einheitspreisen abgelehnt.

Experten SDZLEGAL SCHINDHELM für Vergabe- und Abfallwirtschaftsrecht vertraten den Bieter – einen der größten Bauunternehmer in Polen – im Berufungsverfahren vor der Landesberufungskammer. Die Berufungskammer gab den durch Juristen SDZLEGAL SCHINDHELM vorgebrachten Einwänden im Hinblick auf unbegründeten Ausschluss des Bieters statt. Zugleich urteilte die Berufungskammer jedoch, dass die Ablehnung des Angebots begründet war. Sie wies darauf hin, dass die Einheitspreise nach Maßgabe der Spezifikation der Auftragsbedingungen zwar nach Ermessen des Bieters festgelegt werden könnten. Dies träfe jedoch nicht auf Leistungen zu, die in gegebener Kostenposition kalkuliert werden sollten. Demnach hat die Landesberufungskammer die Berufung abgewiesen. Im Namen des Mandanten legte SDZLEGAL SCHINDHELM Beschwerde gegen das Urteil der Berufungskammer ein. Das Bezirksgericht Posen gab den vorgebrachten Argumenten vollumfänglich statt und urteilte, dass der vom Mandanten angebotene Preis ordnungsgemäß kalkuliert wurde.

Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Posen kann jetzt eine Klage auf Nichtigkeitsfeststellung des ursprünglich an einen anderen Bieter vergebenen Auftrags erhoben werden. Dem Mandanten stehen auch eventuell Schadensersatzansprüche zu. Das erfolgreiche Verfahren vor der Berufungskammer sowie das Beschwerdeverfahren vor dem Bezirksgericht haben Partnerinnen SDZLEGAL SCHINDHELM - RA Katarzyna Skiba-Kuraszkiewicz und RA Anna Specht-Schampera, Expertinnen für Vergaberecht, durchgeführt.