Gesellschaftsrecht

 

Gesellschaftsrechtlicher Beratungsbedarf entsteht für ein Unternehmen häufig nicht nur bei wichtigen strategischen Entscheidungen, sondern auch im ganz alltäglichen Geschäft. Wir beraten kleinere, mittlere und große Unternehmen umfassend auf allen Gebieten des Gesellschaftsrechts. Das Beratungsspektrum reicht dabei von der Rechtsformwahl und der Gesellschaftsgründung selbst über die Begleitung in gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen bis zur Restrukturierung im Krisenfall oder der Unternehmensnachfolge und umfasst alle Gesellschaftsformen sowie Privatstiftungen und Vereine.

Unsere Beratung ist exakt auf die von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen Ziele zugeschnitten. Insbesondere auch bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen und antizipieren mögliche künftige Entwicklungen. Dies setzt nicht nur hervorragende Rechtskenntnisse, sondern auch ein tiefes wirtschaftliches Verständnis voraus. Unsere Anwälte sind gestandene Persönlichkeiten, die über jahrelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen aller Gesellschaftsformen verfügen. Sie erläutern Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsoptionen und entwickeln mit Ihnen wirtschaftliche sinnvolle und zukunftsfähige Lösungen.

Gesellschaftsrechtliche Beratung ist gleichzeitig auch integrierte Beratung. So beraten wir Sie umfassend in allen Fragen der steuerlichen Optimierung von Unternehmensstrukturen und ziehen bei Bedarf erfahrene Spezialisten aus dem Kapitalmarkt-, Arbeits- und Kartellrecht hinzu.

Schwerpunkte des Beratungsspektrums sind:

  • Wahl der Rechtsform und Gestaltung auch zukünftig tragfähiger Gesellschaftsverträge
  • Corporate Governance, insbesondere Gestaltung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte
  • Maßnahmen der Kapitalbeschaffung wie Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, stille Beteiligungen, sozietäre Genussrechte, Gesellschafterdarlehen, nachrangiges Kapital, Wandelschuldverschreibungen, partiarische Darlehen
  • Vorbereitung und Abwicklung von Gesellschafterversammlungen, insbesondere Hauptversammlungen von (börsennotierten) Aktiengesellschaften
  • Beratung der Gesellschaftsorgane in haftungsträchtigen Fragen, insbesondere in Fragen der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
  • Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
  • Gestaltung und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen
  • Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Gesellschaften, Einbringung von Unternehmen oder Beteiligungen
  • Gestaltung von Syndikatsverträgen
  • Beratung und Vertretung im Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung oder der Barabfindung bei Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Kurzfristige Bereitstellung von Vorratsgesellschaften aller Rechtsformen,