Präzedenz-Erfolg für unser Vergaberechtsteam vor der Nationalen Beschwerdekammer

Präzedenz-Erfolg für SDZLEGAL Schindhelm vor der nationalen Beschwerdekammer (Krajowa Izba Odwoławcza, Abk. KIO)

Das Team für Vergaberecht, bestehend aus Fr. RAin (PL)   Aleksandra Płudowskaund Hrn. Tomasz Dąbrowski aus der Abteilung für Vergabe- und Abfallwirtschaftsrecht, unter der Leitung von Fr. RAin (PL)  Anna Specht-Schampera, Partnerin der Kanzlei SDZLEGAL Schindhelm, hat vor der Nationalen Beschwerdekammer ein für seinen Mandanten günstiges Urteil im Fall von Vertragsstrafen für das Nichterreichen der sog. Recyclingquoten der Siedlungsabfälle erwirkt.

In den öffentlichen Aufträgen über die Annahme  und die  Bewirtschaftung von Abfällen „wälzen“ die Gemeinden ihre gesetzlichen Vertragsstrafen für das Nichterreichen der sog. Recyclingquoten der Siedlungsabfälle auf die Auftragnehmer „ab“, was in der Abfallwirtschaft seit Jahren ein wesentliches Problem darstellt. Auf unsere rechtlichen Handlungen hin hat die Nationale Beschwerdekammer den Auftraggeber angewiesen, die Vertragsstrafen um die Hälfte zu reduzieren! Dies ist ein absoluter Präzedenzfall, und wir hoffen, dass das Urteil die derzeitige Vorgehensweise sowohl der Kammer als auch der Auftraggeber ändern wird.

Weitere Informationen werden wir nach der Lektüre der schriftlichen Urteilsbegründung zur Verfügung stellen.



Autor: Anna Specht-Schampera
Autor: Tomasz Dąbrowski