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Was ist eine Hauptversammlung?

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Die Hauptversammlung ist ein obligatorisches Organ einer Aktiengesellschaft. Sie bildet das Forum, in dem die Aktionäre ihre gesellschaftsrechtlichen Befugnisse ausüben., Iinsbesondere an der Beschlussfassung mitwirken und – gemäß den im KSH festgelegten Bestimmungen – ihr Recht auf Information wahrnehmen. Beschlüsse der Hauptversammlung werden grundsätzlich mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst, es sei denn, das KSH oder die Satzung sehen eine andere Mehrheit oder zusätzliche Anforderungen vor. Die ordentliche Hauptversammlung sollte innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf jedes Geschäftsjahres stattfinden. Zu ihrer obligatorischen Tagesordnung gehören die Prüfung und Feststellung des Lageberichts sowie des Jahresabschlusses, der Beschluss über die Gewinnverteilung oder die Verlustdeckung sowie die Entlastung der Mitglieder der Organe für die Erfüllung ihrer Pflichten. Die Wahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nach dem KSH kein obligatorischer Tagesordnungspunkt einer ordentlichen Hauptversammlung. Gemäß dem poln. Rechnungslegungsgesetz erfolgt die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch das Organ, das den Jahresabschluss feststellt, es sei denn, das Gesetz, die Satzung oder ein Vertrag sehen die Zuständigkeit eines anderen Organs vor. In einer bestimmten Gesellschaft kann diese Zuständigkeit daher bei der Hauptversammlung oder einem anderen Organ liegen.

Rechtsgrundlage: insbesondere die §§ 393–395, § 414 und § 428 KSH; hinsichtlich der Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – § 66 Abs. 4 des poln. Rechnungslegungsgesetzes.

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