Natürliche Person
Der Begriff der natürlichen Person
Jeder Mensch ist ab dem Zeitpunkt seiner Geburt rechtsfähig und ist vor dem Gesetz eine natürliche Person. Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Nur ein Rechtssubjekt mit Rechtsfähigkeit kann beispielsweise Eigentümer, Schuldner oder Erbe sein. Von natürlichen Personen sind juristische Personen (z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft) zu unterscheiden. Nicht jedes Insolvenzverfahren, das eine natürliche Person betrifft, ist eine „Privatinsolvenz“. Das umgangssprachlich so bezeichnete spezielle Verfahren betrifft grundsätzlich natürliche Personen, deren Insolvenz nicht nach den für Unternehmer vorgesehenen Regeln erklärt werden kann. Eine natürliche Person, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, unterliegt hingegen – solange sie die Insolvenzfähigkeit eines Unternehmers besitzt – den allgemeinen Bestimmungen des Insolvenzrechts. Über Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheidet das Insolvenzgericht, bei dem es sich um das Amtsgericht (sąd rejonowy) – das Wirtschaftsgericht (sąd gospodarczy) – handelt.
Rechtsgrundlage: § 8 des poln. Zivilgesetzbuches; § 18 sowie § 491¹ ff. des poln. Insolvenzrechts.
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