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Kommanditgesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die unter einem eigenen Firmennamen tätig ist, bei der gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt haftet, während die Haftung mindestens eines Gesellschafters (Kommanditisten) beschränkt ist. Der Kommanditist haftet grundsätzlich bis zur Höhe der Kommanditbeteiligung, wobei er im Rahmen des Wertes der tatsächlich in die Gesellschaft eingebrachten Einlage von der Haftung befreit ist. Sowohl die Kommanditgesellschaft als auch die offene Handelsgesellschaft verfügen über Rechtsfähigkeit und können somit in eigenem Namen Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen, klagen und verklagt werden. Die Kommanditgesellschaft ist zudem insolvenzfähig.

Was sind die Einlage des Kommanditisten und die Kommanditsumme?

Die Einlage des Kommanditisten ist die Leistung, zu deren Einbringung sich der Kommanditist gemäß dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet. Sie betrifft in erster Linie das interne Verhältnis zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft. Die Kommanditsumme ist hingegen der im Gesellschaftsvertrag festgelegte und im KRS [poln. Landesgerichtsregister] offengelegte Betrag, der die Obergrenze der Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft bestimmt, unter Berücksichtigung der Vorschriften bezüglich der tatsächlich geleisteten Einlage und ihrer eventuellen Rückzahlung. Nach polnischem Steuerrecht ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in Polen ein Körperschaftsteuerpflichtiger. Die Besteuerung von Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften der Einkommensteuer (PIT) oder der Körperschaftsteuer (CIT) und ist eine von der zivilrechtlichen Haftung des Kommanditisten getrennte Angelegenheit.

Rechtsgrundlage: § 102, §§ 111–112 KSH; hinsichtlich der Körperschaftsteuer – § 1 Abs. 3 Nr. 1 des poln. Körperschaftsteuergesetzes.

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