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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Polen

Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft und besitzt nach ihrer Eintragung in das poln. Landesgerichtsregister (KRS) eine Rechtspersönlichkeit. Sie kann von einer oder mehreren Personen zu jedem rechtlich zulässigen Zweck gegründet werden, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 5.000 PLN betragen, und der Nennwert eines Anteils darf nicht unter 50 PLN liegen. Für die Verbindlichkeiten haftet ausschließlich die Gesellschaft selbst. Die Gesellschafter haften nach der Gründung der Gesellschaft grundsätzlich nicht persönlich für deren Verbindlichkeiten. Gesonderte Vorschriften können jedoch die Haftung anderer Personen, wie der Geschäftsführer, vorsehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsgrundlage: §§ 151–154 KSH und § 12 des poln. Gesetzbuches über Handelsgesellschaften [KSH].

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