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Aktiengesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was ist eine Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital mindestens 100.000 PLN beträgt und in Aktien mit einem Nennwert von mindestens 1 Groschen aufgeteilt ist. Die Aktiengesellschaft entsteht mit ihrer Eintragung in das poln. Landesgerichtsregister (KRS). Mit der Eintragung erlangt sie Rechtspersönlichkeit und wird zum Träger der Rechte und Pflichten der Aktiengesellschaft in Gründung. Für die Verbindlichkeiten haftet die Gesellschaft selbst mit ihrem gesamten Vermögen, während die Aktionäre grundsätzlich keine persönliche Haftung für deren Verbindlichkeiten übernehmen. Ihre Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre.

Rechtsgrundlage: § 301 ff., insbesondere § 306, § 308, § 323, § 368, § 381 und § 393  des poln. Gesetzbuches über Handelsgesellschaften [KSH].

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