Verträge im Wirtschaftsverkehr

Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeglichen unternehmerischen Handelns. Die Aushandlung und rechtssichere Ausgestaltung der Vertragswerke sichert nicht nur die eigene Rechtsposition, sondern ermöglicht erst die Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche.

Wir begleiten Sie umfassend in allen vertragsrechtlichen Belangen, beginnend mit der Beratung über die Wahl des Vertrages, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen, die Erarbeitung eigener oder die Prüfung Vertragsgestaltungen Dritter bis hin zur wirksamen Vertragsunterzeichnung.

Ganz gleich, um welches Rechtsgebiet es sich auch handelt, wir verfügen über das Know-how und die Erfahrung, Sie bei der wasserfesten Gestaltung Ihrer Verträge umfassend zu beraten.

Daneben hat das Vertragscontrolling infolge der immer komplexer werdenden gesetzlichen Änderungen erheblich an Bedeutung gewonnen. Wir ermitteln den Status Quo des Vertragsbestandes in Ihrem Unternehmen, prüfen und überarbeiten bei Bedarf einzelne Verträge und gewährleisten so einen rechtssicheren Vertragsbestand.

Bei der Rechtsberatung, die mit dem Vertragsabschluss und mit der Vertragserfüllung verbunden ist, erkennen wir die Spezifikation der Wirtschaftstätigkeit unserer Mandanten und passen die ausgehandelten Verträge an individuelle Bedürfnisse und an die angewendete Praxis an.

Unsere Abteilung der Verträge im Wirtschaftsverkehr bietet insbesondere Rechtsberatung im folgenden Umfang an:

  • Aushandlung von Verträgen, die durch Unternehmen verwendet werden, darunter auch Vertragsmuster, zur Verwendung gegenüber Verbrauchern;
  • Vorbereitung und Aushandlung von typischen Verträgen, die im Wirtschaftsverkehr geschlossen werden und die mit der laufenden Wirtschaftstätigkeit (darunter auch Kauf-, Liefer-, Fracht-, Miet- und Pachtverträge, als auch Versorgungs-, Werk- und Dienstverträge) verbunden sind;
  • Vorbereitung und Aushandlung von Verträgen, die mit der Realisierung von Investitionen verbunden sind
  • Vorbereitung und Aushandlung von Verträgen, die charakteristisch für die Tätigkeit unserer Mandanten sind;
  • Rechtsberatung bei der Realisierung von Forderungen aus den Verträgen;
  • Rechtshilfe bei der Organisation des Vertragsabschlusses sowie für die Vertragsparteien, vor allem im Rahmen des Vergaberechts