Feststellung des Jahresabschlusses – 30. Juni 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 durch das zuständige Organ der Gesellschaft am 30. Juni 2014 abläuft. Diese Frist gilt für alle Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt.

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung bedeutet das, dass bis zum 30. Juni 2014 eine ordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden soll. Diese hat den Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft festzustellen, eine Entscheidung bzgl. der Gewinnverteilung oder Verlustdeckung zu treffen sowie die Geschäftsführer bzw. Mitglieder anderer Organe der Gesellschaft zu entlasten.

Überdies teilen wir Ihnen mit, dass gemäß Art. 69 Abs. 1 des polnischen Gesetzes über die Rechnungslegung der Jahresabschluss samt dem Beschluss über dessen Feststellung, dem Lagebericht und, soweit vorhanden, auch dem Gutachten eines Wirtschaftsprüfers binnen 15 Tagen nach der Beschlussfassung über dessen Feststellung dem Registergericht der Gesellschaft vorzulegen ist.

Ungeachtet der oben angeführten Pflicht ist der Jahresabschluss samt einer Abschrift des Beschlusses über dessen Feststellung binnen 10 Tagen nach der Beschlussfassung auch beim zuständigen Finanzamt (poln. urząd skarbowy) einzureichen.

Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um den Jahresabschluss zur Verfügung.