Wann ist eine negative Unternehmensbewertung in Polen als rechtswidrig einzustufen? Es ist schwierig, eine klare Grenze zwischen einer Bewertung, die zulässige Kritik darstellt, und einer rechtswidrigen Bewertung zu ziehen. Jeder Fall muss daher individuell beurteilt werden. Nach polnischem Recht ist die Rechtswidrigkeit einer Bewertung im Lichte des StGB (Straftat der üblen Nachrede), des ZGB (Persönlichkeitsrechtsverletzung) und häufig der Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zu beurteilen. Beispielsweise ist die Straftat der üblen Nachrede definiert als ein Verhalten, das darin besteht, eine andere Person (auch eine juristische Person) aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Eigenschaften so in üblen Ruf zu bringen, dass sie in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt oder einem z.B. für eine bestimmte Art von Tätigkeit erforderlichen Vertrauensverlust ausgesetzt wird. Eine rechtswidrige Bewertung ist eine unwahre oder beleidigende Bewertung. Welche Maßnahmen können gegen rechtswidrige Bewertungen ergriffen werden? Ein Unternehmen, das von rechtswidrigen Bewertungen betroffen ist, kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, aber auch strafrechtlich vorgehen. Die Straftat der üblen Nachrede wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet, z.B. nutzt der Täter Massenmedien (z. B. das Posten von Bewertungen in Internetforen oder sozialen Medien), sieht der Strafenkatalog eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Im Strafverfahren kann das Gericht auch eine Bußzahlung an den Geschädigten oder an einen vom Geschädigten bestimmten sozialen Zweck anordnen. In einem Zivilprozess kann das Unternehmen im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsrechtsverletzung (des Rufes) durch die Veröffentlichung einer rechtswidrigen Bewertung die Unterlassung der Handlung, die Beseitigung ihrer Auswirkungen sowie im Falle eines materiellen Schadens die Zahlung von Schadensersatz verlangen. Die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen über einen anderen Unternehmer stellt zusätzlich eine Handlung des unlauteren Wettbewerbs dar, die zu zivil- und strafrechtlicher Haftung führt. Darf man sich als Unternehmen positive Fake-Bewertungen kaufen? Der Kauf von positiven Fake-Bewertungen durch einen Unternehmer stellt eine Handlung des unlauteren Wettbewerbs dar. Die Veröffentlichung von positiven Fake-Bewertungen führt dazu, dass bei einem potenziellen Kunden der irreführende Eindruck entsteht, die Qualität der von einem Unternehmer angebotenen Dienstleistungen oder Waren sei hoch bewertet. Als Folge solcher Handlungen kann der Präsident des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (poln. Abk. UOKiK) gegen den Unternehmer eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10 % des Umsatzes verhängen, der im Geschäftsjahr vor dem Jahr der Verhängung der Strafe erzielt wurde. Der Unternehmer kann auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.