HR-Frühstück: Coronavirus auf dem Vormarsch, Unternehmen reagieren

Am 27.02.2020 fand in unseren Kanzleiräumlichkeiten das erste in diesem Jahr HR-Frühstück statt. Diesmal wurden zwei, miteinander verbundene, Themen analysiert: „Pflicht zur Befolgung von Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer“ und „Gefahr einer Epidemie am Arbeitsplatz – Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers“. Der Kernpunkt des Treffens, der die größten Emotionen weckte, war selbstverständlich die steigende Gefahr der Erkrankung durch das Coronavirus. Es wurde diesbezüglich erklärt, wie Unternehmen sich darauf vorbereiten können und welche Maßnahmen zu treffen sind, um Mitarbeiter und Kunden vor diesem Virus zu schützen zu können.

Vorbereitet und geführt wurde das HR-Frühstück von Aleksandra Baranowską-Górecka, RA (PL) und Wojciech Zając, RA (PL), Partner bei SDZLEGAL SCHINDHELM.

HR-Frühstück: Coronavirus auf dem Vormarsch, Unternehmen reagieren