ERINNERUNG - ORDENTLICHE GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erinnern höflich daran, dass am 30. Juni die Frist zur Bestätigung des Finanzberichts in den Einheiten, die das Geschäftsjahr am 31. Dezember abschließen, verläuft. Bis zu diesem Tag sind in den Kapitalgesellschaften die ordentlichen Gesellschafterversammlungen oder Aktionärshauptversammlungen abzuhalten. Der Gegenstand dieser Versammlungen soll u.a. Bestätigung des Finanzberichts und des Berichts über Tätigkeit der Gesellschaft sowie Entlastung der Organmitglieder sein.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

SDZLEGAL SCHINDHELM

Tomasz Szarek
Rechtsanwalt/Partner
tomasz.szarek@sdzlegal.pl
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