Rumänien: Änderungen des Gesetzes über verwaltungsrechtliche Streitigkeiten

Hintergrund
Das Gesetz über verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Gesetz 554/2004) hat relevante Änderungen erfahren, die auf die verwaltungsverfahrensrechtliche Praxis wesentliche Auswirkungen haben werden. Nachfolgend sollen einige der relevanten Änderungen dargestellt werden.

Relevante Änderungen des Gesetzes 554/2004
Gemäß dem geänderten Gesetz kann nun eine Person, die durch einen Verwaltungsakt geschädigt wurde, der nicht gegenüber dieser Person ergangen ist, nun Widerspruch gegen den entsprechenden Verwaltungsakt innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme bei derjenigen Behörde einlegen, die den Verwaltungsakt ausgestellt hat.

Eine weitere relevante Änderung des Gesetzes betrifft das Klageverfahren und regelt, dass auch solche Anfechtungsgründe im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorgebracht werden können, die nicht bereits während des Widerspruchsverfahrens vorgebracht wurden.

Darüber hinaus wurden Maßnahmen aufgenommen, die auf eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren abzielen. Der erste Gerichtstermin ist nun am Tage der Registrierung der Klage festzusetzen. Das gerichtliche Vorverfahren muss bis zu diesem von dem Gericht am Tage der Registrierung festzusetzenden Gerichtstermin durchgeführt werden. Desweiteren sind die Behörden nun verpflichtet gemeinsam mit der Klageerwiderung alle diese stützenden Unterlagen bzw. Dokumente bei dem Gericht einzureichen.

Fazit
Die vom Gesetzgeber vorgenommenen Änderungen und weiter oben erwähnten Änderungen sind positiv zu bewerten. Vor allem die verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen sollten zu einer Verkürzung entsprechender Verfahren beitragen, die in der Praxis oftmals sehr langwierig waren/sind.

Autoren: Helge Schirkonyer & Mihai Turcu