Neuer Entwurf für EEG vorgelegt

Das polnische Wirtschaftsministerium hat am 12. November 2013 einen weiteren Entwurf des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien zu regierungsinternen und öffentlichen Konsultationen vorgelegt. Anmerkungen und Einwände zum Entwurf können bis 26. November 2013 u.a. im Rahmen einer Online-Konsultation eingebracht werden. Das Wirtschaftsministerium erwartet vor allem Stellungnahme der Energiebranche. Der gerade bekanntgegebene EEG-Entwurf ruft bereits zahlreiche Diskussionen hervor, was folglich darauf schließen lässt, dass der Entwurf zwischenzeitlich noch mehr oder weniger geändert werden kann.

Der zur Konsultation vorgelegte Entwurf sieht revolutionäre Änderungen in der bestehenden Förderung für Investitionen in erneuerbare Energien vor. Die wesentliche Neuerung ist ein sog. Auktionssystem anstatt der bisherigen grünen Zertifikate. Das Auktionssystem wurde bereits in einigen Mitgliedstaaten der EU, u.a. in Italien und Holland eingeführt.

Das Auktionssystem ist eine komplett neue Regelung hinsichtlich der vorgeschlagenen Förderinstrumente für Strom aus regenerativen Energien. Das bisherige Förderprogramm stützt sich auf Zuwendungen in Form von Zertifikaten, die auf der Börse verkauft werden können. Die daraus erzielten Beträge stellen eben eine Förderungsform dar. Mit dem EEG-Entwurf soll die Förderung der laufenden Stromproduktion auf der Grundlage der Zertifikate, deren Börsenpreis variiert, durch eine Förderzusage gegenüber dem Stromhersteller, dass er den erzeugten Ökostrom im Zeitraum von 15 Jahren zu einem festen Preis verkaufen wird.

Der EEG-Entwurf sieht zwar ein neues Fördersystem vor, für bereits bestehende EE-Anlagen werden aber die bisherigen Förderinstrumente in Form der grünen Zertifikate aufrechterhalten. Die Betreiber von bestehenden Anlagen können die Entscheidung treffen, bei den alten Förderbedingungen zu bleiben oder das Auktionsmodell zu wählen. Das obligatorische Auktionssystem wird allerdings für neu errichtete und modernisierte Anlagen eingeführt. Nach dem vorgelegten Entwurf haben neue EE-Anlagen eine Zulassung zur Teilnahme an der Auktion einzuholen, der eine formale Prüfung durch der Vorsitzenden der Energieregulierungsbehörde vorangehen wird. Von dieser Pflicht werden bereits bestehende Anlagen freigestellt, denn diese können zwischen dem bisherigen Förderprogramm und dem Auktionssystem wählen.

Die Auktionen werden gesondert u.a. für bereits bestehende EE-Anlagen, für die geplanten wie auch für große Anlagen mit einer Leistung von über 1 MW und kleine Anlagen mit einer Leistung von 40 kW bis zu 1 MW durchgeführt. Gegenstand der Auktionen wird die Stromproduktion sein, und das grundlegende Auswahlkriterium von Projekten – der Prei pro 1MWh des produzierten Stroms. Der Entwurf sieht einen Referenzpreis vor, d.h. einen Höchstpreis, zu dem der durch Hersteller produzierte Ökostrom nach der Auktion aufgekauft werden kann. Der Referenzpreis wird durch die Energieregulierungsbehörde jeweils für gegebene EE-Technologie berechnet. Die Auktion wird der Stromproduzent gewinnen, der jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Preisangebote, welche einen Referenzpreis überschreiten, werden automatisch abgelehnt. Dem Gewinner der Auktion wird ein fester Aufkaufpreis für Ökostrom für 15 Jahre garantiert.

Die Auktionen werden in elektronischer Form mindestens einmal im Jahr durch den Vorsitzenden der Energieregulierbehörde durchgeführt.

Der Gesetzentwurf sieht sowohl für bestehende als auch erst geplante EE-Anlagen einen maximalen Förderzeitraum von insgesamt 15 Jahren nach der ersten Einspeisung mit erzeugtem Strom, für den ein Herkunftszeugnis zustand, vor, spätestens jedoch bis 2035.

Bereits errichtete Formen erneuerbarer Energien sowie Anlagen, die noch im Rahmen der grünen Zertifikate in Betrieb genommen werden, können nach den vorgeschlagenen Änderungen zwar ins neue Auktionssystem übernommen werden, vorausgesetzt aber, dass die gegebene Anlage die Auktion gewinnt. Ist dies nicht der Fall, so muss der Betreiber im alten System bleiben, das den Voraussetzungen des Entwurfs zufolge 2035 erlischt. Die Bauvorhaben, welche nach dem Inkrafttreten des neuen Systems umgesetzt werden, müssen somit die Auktion gewinnen. Ansonsten werden die Investoren gezwungen sein, eigene Maßnahmen zu ergreifen. Wichtig ist allerdings, dass an der Auktion auch diejenigen in der Projektphase befindlichen Bauvorhaben teilnehmen können, deren Bauherren bereits über bestimmte Genehmigungen verfügen und bei einer Präqualifikation gut abgeschnitten haben. Das Ergebnis der Auktion kann somit für das Fortsetzen oder Ausfallen des Bauvorhabens entscheidend sein.

Energieexperten sind der Auffassung, dass die Annahme der völlig neuen Fördergrundsätze in Form des Auktionssystems für EE sicherlich langwieriger Arbeit bedarf und die Stärken und Schwächen des Systems erst in der Praxis zum Vorschein kommen können. Die gegen EEG-Entwurf des Ministeriums derzeit vorgebrachten Vorbehalte betreffen insbesondere die Auswahlkriterien für Projekte im Auktionssystem, die sich eher auf die Leistung von den jeweiligen Bauvorhaben und nicht auf die erklärte Größe der Stromproduktion beziehen sollen. Der Referenzpreis dagegen sollte einige Jahre zuvor bekannt sein.

Nach Schätzungen der an Investitionen in erneuerbare Energien interessierten Wirtschaftsteilnehmer ist eine vollständige Einführung des Auktionssystems erst 2017 möglich.

Das EEG soll nach Aussagen des Wirtschaftsministeriums Anfang 2015 in Kraft treten.

 

Kontakt: Dr Agnieszka Łuszpak-Zając